[ESt] Voraussetzungen Doppelte Haushaltsführung?

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer wohnt bei seinen Eltern. Er zahlt hier keine Miete. An seinem Arbeitsplatz (45 Km entfernt) hat er eine kleine Wohnung gemietet. Dort hat er auch einen Zweitwohnsitz angemeldet. Er fährt i.d.R. 1-2 unter der Woche nach Hause sowie immer am Wochenende.

Bei seiner Steuererklärung hat er nun Kosten für den Umzug sowie für Familienheimfahrten, Wohnungssuche und Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten angegeben.

In dem Bescheid erkennt das Finanzamt aber nun die Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung nicht an. Als Grund wird angegeben, dass am bisherigen Wohnort kein eigener Hausstand unterhalten wird.

Ist das rechtens? Bisher war es doch so, dass man in so einem Fall zwar nicht die Mietausgaben angeben konnte, den Rest jedoch schon.

Hilft hier ein möglicher Einspruch gegen den Bescheid?
Dass die Wohnung am Arbeitsplatz nur der Zweitwohnsitz ist, könnte ohne Probleme begründet werden (in der Steuererklärung noch nicht geschehen). Musste auch bei der Anmeldung nachgewiesen werden.

Vielen Dank

Hi,

Hilft hier ein möglicher Einspruch gegen den Bescheid?

nein, die Rechtslage hat sich geändert

siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

Viele Grüße
C.

Bei seiner Steuererklärung hat er nun Kosten für den Umzug
sowie für Familienheimfahrten, Wohnungssuche und
Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten angegeben.

Wenn er zu seinen Eltern fährt, zählt das nicht als Familienheimfahrt. Umzug wird anerkannt, weil er dann näher an seiner Arbeitsstelle wohnt.

Grund wird angegeben, dass am bisherigen Wohnort kein eigener
Hausstand unterhalten wird.

Das ist doch auch korrekt.

Hilft hier ein möglicher Einspruch gegen den Bescheid?

Nein.

Dass die Wohnung am Arbeitsplatz nur der Zweitwohnsitz ist,

Wieso denn das ? Wieso muß er denn noch bei den Eltern einen (Erst)Wohnsitz haben ?