Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer wohnt bei seinen Eltern. Er zahlt hier keine Miete. An seinem Arbeitsplatz (45 Km entfernt) hat er eine kleine Wohnung gemietet. Dort hat er auch einen Zweitwohnsitz angemeldet. Er fährt i.d.R. 1-2 unter der Woche nach Hause sowie immer am Wochenende.
Bei seiner Steuererklärung hat er nun Kosten für den Umzug sowie für Familienheimfahrten, Wohnungssuche und Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten angegeben.
In dem Bescheid erkennt das Finanzamt aber nun die Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung nicht an. Als Grund wird angegeben, dass am bisherigen Wohnort kein eigener Hausstand unterhalten wird.
Ist das rechtens? Bisher war es doch so, dass man in so einem Fall zwar nicht die Mietausgaben angeben konnte, den Rest jedoch schon.
Hilft hier ein möglicher Einspruch gegen den Bescheid?
Dass die Wohnung am Arbeitsplatz nur der Zweitwohnsitz ist, könnte ohne Probleme begründet werden (in der Steuererklärung noch nicht geschehen). Musste auch bei der Anmeldung nachgewiesen werden.
Vielen Dank