Nach Art. 15 iVm Art. 23 Abs. 2 Buchstabe a) S. 1 DBA RUS ist dies korrekt.
Bei der Ermittlung der „ausländischen Einkünfte“ im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG dürfen dann u.a. die Auslandstagegelder (Übernachtung, VMA, usw.) abgezogen werden. Hier sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, welche Art der Reisetätigkeit vorliegt. So kann man sich später Ärger mit dem FA ersparen. Es kann in diesem Zusammenhang auch nur noch mal ausdrücklich an die Lektüre der R 37 ff LoStR erinnert werden.
danke für die antwort… aber es heisst doch: „wer wohnsitz, oder gewöhnlichen aufenthalt im inland usw. hat“
er behält doch den gemeinsamen wohnsitz hier bei ???
dann mal angenommen, er hätte hier im inland garnix mehr zu versteuern und auch keine progression - wieso soll dann die getrennte günstiger sein, die ef. kann doch dann den splittingtarif ausnutzen, oder ?
verwirrter inder
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danke für die antwort… aber es heisst doch: „wer wohnsitz,
oder gewöhnlichen aufenthalt im inland usw. hat“
er behält doch den gemeinsamen wohnsitz hier bei ???
Macht nix, sonst würde ja jeder in Deutschland tätige Ausländer, der seinen Wohnsitz in seiner Heimat behält, in Deutschland ja auch nichts zu versteuern brauchen.
Damit könnte man die Steuerpflicht im Tätigkeitsland umgegehen.
Allein das ist jedenfalls nicht entscheidend.
dann mal angenommen, er hätte hier im inland garnix mehr zu
versteuern und auch keine progression - wieso soll dann die
getrennte günstiger sein, die ef. kann doch dann den
splittingtarif ausnutzen, oder ?
Ja, bei Verheirateten ist doch normalerweise die Zusammenveranlagung durchzuführen.
Auf die inl. Einkünfte der Ehefrau kämen dann noch die russischen Einkünfte des Ehemannes als Progressionsvorbehalt obendrauf.
Die Eheleute hätten dann zwar den Vorteil des Splittingtarifs, aber eine ziemlich hohe Steuerschuld.
Bie der getrennten Veranlagung interessieren dann die Einkünfte des Ehemannes nicht (Vorteil), aber die Ehefrau bekommt dann natürlich auch nur den Grundtarif (Nachteil).
Muss man im Einzelfall also durchrechnen, was günstiger ist.