[USt] Ort der Dienstleistung im Ausland?

Hallo!

Nehmen wir einmal an Unternehmen A erbringt eine Dienstleistung (z.B. Ingenieur erklärt die Montage vor Ort) in Griechenland für das Unternehmen B aus der Schweiz. Wie hat das Unternehmen A die Rechnung zu stellen? Mit Umsatzsteuer der Schweiz und Unternehmen A muss abführen? Oder netto und das Unternehmen B muss abführen? Greift §3(9) UstG? Kann mir jemand der Vorgang genau erklären? Wie wäre es im EU-Ausland?

Vielen Dank im Voraus!!

Gruß Christian

hi,

schlag dochmal ein wenig weiter. § 3 ist doch nicht schluss. in § 3a UStG wird man fündig. diese ingeneur-leistungen sollten entweder unter Abs. 2 Nr. 1c UStG oder 3a/3c UStG.

wenn einer einschlägig ist, ist der ort der leistung in griechenland und dort steuerbar. die rechnungslegung nach xyz ist ohne auswirkung. ich denke in GR gibt es eine äquivalente regelung, nachdem der leistungsempfänger DORT die umsatzsteuer auf EMPFANGENE leistungen zahlen muss.

mfg vom

showbee