[USt] Schadenersatz umsatzsteuerpflichtig?

Hallo liebe Steuer-Durchblicker,

Der A hat aus einem nicht zustande gekommenen Auftrag Schadenersatz auf Grund erbrachter Vorleistungen erhalten.
Es wurde ein Vergleichs-Vertrag abgeschlossen.
Ist A beim Erhalt von Schadenersatzzahlung zur Abführung der U-Steuer verpflichtet?

Für sachkundige Antwort danke ich im Voraus!

Grüße
Günther

hi,

nein, schadensersatz ist kein umsatzsteuerbarer vorgang, weil kein leistungsaustausch. so sieht es auch die finanzverwaltung (sh. USt-Richtlinien 2003 Nr. 3 Abs. 1 S. 1) „Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch.“ Am besten mal selber durchlesen den ganzen Absatz bzw. die Sache dem Finanzamt vorlegen.

gruss vom

showbee

p.s. SE ist natuerlich betriebseinnahme, erhöht den gewinn und somit die einkommensteuer…