UMTS-Lizenzen und Steuern

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Unternehmen die Kosten für die UMTS-Lizenzen von der Steuer absetzen können.
Hat schon mal irgendjemand berechnet, wie hoch die Einnahmeausfälle für den Staat dadurch sind?

Cu Rene

Hallo Rene,

ich gehe davon aus, dass die Unternehmen die Kosten für die
UMTS-Lizenzen von der Steuer absetzen können.

Interessante Überlegung.
Ich gehe mal davon aus, daß die Anschaffungskosten zu aktivieren sind (länger als 1 Jahr nutzbar; immaterielles WG; entgeltlich erworben)
Nun stellt sich die Frage, ob die Lizenzen abnutzbar sind.
Nicht abnutzbar sind solche zeitlich begrenzte Rechte, bei denen mit einer immer neuen Verlängerung zu rechnen ist und natürlich diejenigen, die zeitlich unbegrenzt sind.
Dann kommen keine Abschreibungen in Frage und somit auch kein „Absetzen von der Steuer“ (was ja nur ein Verringern des zvE istund nicht der Steuer selbst)
Beispiel: Taxikonzessionen sind nicht abschreibungsfähig

Hat schon mal irgendjemand berechnet, wie hoch die
Einnahmeausfälle für den Staat dadurch sind?

Ich würde mal davon ausgehen, daß eine lineare Abschreibung im Falle der Lizenzen nicht möglich ist, somit kommt es zu keinen Steuerausfällen für den Staat.
Später wäre zu prüfen, ob eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert vorzunehmen ist; spätestens mit „neuer Technik“; dann kommt es zu einer Verringerung von Steuereinnahmen.

MfG
Undine

13 Mrd. DM Steuerausfall für die Länder,
habe ich gehört…

Dazu heute in Reuters…

  • Von Sabine Siebold -
    Frankfurt, 18. Aug (Reuters) - Länder und Gemeinden müssen
    nach Einschätzung des Münchner Ifo-Instituts als Folge der
    UMTS-Versteigerung in den kommenden fünf Jahren mit
    Steuerausfälle in Höhe von insgesamt rund 20 Milliarden Mark
    rechnen. „Der Bund wird im Geld schwimmen, während Länder und
    Gemeinden die Mindereinnahmen zu tragen haben“, sagte der
    Steuer- und Finanzexperte des Münchner Instituts, Rüdiger
    Parsche, am Freitag in einem Interview der Nachrichtenagentur
    Reuters. Doppelt würden die ärmeren Länder getroffen, weil auch
    die Transferleistungen der Geberländer im Länderfinanzausgleich
    durch die Steuerausfälle sinken würden.
    Die sechs erfolgreichen UMTS-Bieter können ihre
    Milliardenausgaben steuerlich geltend machen. Parsche sagte, die
    Ausfälle setzten sich aus Mindereinnahmen der Länder bei der
    Körperschaftsteuer und der Gemeinden bei der Gewerbesteuer
    zusammen. Vom Ausfall der Körperschaftsteuer werde zwar auch der
    Bund zur Hälfte getroffen, dieser könne die Mindereinnahmen aber
    mit dem Auktionserlös von knapp 99 Milliarden Mark verrechnen.
    Besonders getroffen würden Telekommunikationsstandorte wie
    Nordrhein-Westfalen: Als Sitz der T-Mobil müsse das
    Land mit weniger Körperschaftsteuer, die Stadt Bonn, in der sich
    die Unternehmenszentrale angesiedelt hat, auf einen großen Teil
    ihrer Gewerbesteuern verzichten. Generell träfen die
    Steuerausfälle jedoch alle Länder, in denen sich Betriebsstätten
    der Telekommunikationsindustrie befänden.
    Das Argument von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD),
    durch die Versteigerung würden in den Ländern zum Ausgleich auch
    neue Arbeitsplätze geschaffen, ließ Parsche nur eingeschränkt
    gelten. Arbeitsplätze entstünden nur langsam, und die Länder
    hätten bereits durch die Steuerreform Verluste zu verkraften,
    gab der Finanzexperte zu bedenken.
    Eichel hat angekündigt, die 98,8 Milliarden Mark Erlös aus
    der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen zur Schuldentilgung
    zu verwenden. Zudem werden der Bundesregierung ab 2001
    Zinseinsparungen über rund fünf Milliarden Mark zur Verfügung
    stehen, die Eichel für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen
    Bildung und Infrastruktur ausgeben will. Die Bundesländer und
    Gemeinden fordern mindestens eine Kompensation ihrer
    Steuerausfälle.
    sas/sob