[BewG] Feststellung Einheitswerte des Grundstückes

Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie der Einheitswert eines Grundstückes ermittelt wird. Mir ist schon klar, dass man einen Antrag ausfüllt, diesen an das Finanzamt schickt und dort der Einheitswert ermittelt wird, aber wie, mit welcher Formel bzw. woraus setzt er sich zusammen?

Weiterhin interessiert mich: was ist eine Steuermeßzahl? Wie setzt sie sich zusammen? oder wer legt sie fest und welchen Wert hat sie?

Und abschliessend: Wie wird der Hebesatz ermittelt?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruss
Susanne

Hallo,
so gaaaaannzzz richtig war das nicht.
Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgesetzt. Er bezieht sich auch den Verkehrswert in einem ganz bestimmten Jahr (war mal in den 30ern - ich meine, das ist geändert worden, bin mir aber nicht ganz sicher). Der Wert wird bei Kauf/Verkauf vom Finanzamt ermittelt und fortgeschrieben, wenn z.B. ein Grundstück bebaut wird.

Dieser Einheitswert wird mit einem Faktor multipliziert, was dann die Steuermesszahl ergibt.(auch Finanzamt)
Dieser Wert wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, was dann die zu zahlende Grundsteuer ergibt.

Gruß
HaweThie

Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie der Einheitswert eines
Grundstückes ermittelt wird. Mir ist schon klar, dass man
einen Antrag ausfüllt, diesen an das Finanzamt schickt und
dort der Einheitswert ermittelt wird, aber wie, mit welcher
Formel bzw. woraus setzt er sich zusammen?

Hallo Susanne,

der Einheitswert wird nach dem Bewertungsgesetz in Zusammenhang mit der Abgabenordnung (ich glaube es ist § 180) vom Finanzamt festgetzt. Das Bewertungsgesetz findest du zum Beispiel hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg/gesamt.pdf
Ob es sich um die neueste Fassung handelt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
Meines Wissens muss man dafür keinen Antrag beim Finanzamt einreichen, sondern ich denke, das FA wird ganz von selbst tätig, sofern das Grundstück beispielsweise bebaut wird und somit eine Wertfortschreibung nötig wird. Gleiches gilt, wenn ein Grundstück verkauft oder anderweitig übereignet wird, weil dann eine sogenannte Zurechnungsfortschreibung nötig wird, die oftmals mit einer Wertfortschreibung durch die Finanzbehörde verbunden wird. Da der Einheitswert in aller Regel angehoben wird, halte ich es wirklich für unwahrscheinlich, dass man hierfür einen Antrag beim Finanzamt einreicht.

Weiterhin interessiert mich: was ist eine Steuermeßzahl? Wie
setzt sie sich zusammen? oder wer legt sie fest und welchen
Wert hat sie?

Die Steuermesszahl findet sich im jeweiligen Spezialgesetz. Bei Grundstücken findet sie sich also im Grundsteuergesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grstg_1973/g…), bei Gewerbebetrieben im Gewerbesteuergesetz. Ihre Höhe ist unterschiedlich, je nach Sachlage (siehe auch § 15 Grundsteuergesetz). Festgelegt wird sie somit von Deutschen Bundestag (und Bundesrat), da dieser das Grundsteuergesetz erlässt bzw. ändert.

Und abschliessend: Wie wird der Hebesatz ermittelt?

Der Hebesatz wird nicht ermittelt, sondern vom kommunalen Parlament jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt. Gemäß § 1 Grundsteuergesetz bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gern geschehen.

Gruß
Piri