Hallo,
darf ich nochmal kurz eine Frage aus http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/f… nachstellen:
Bis 31.12.05 kann ja noch die 2003er ESt-Erkl. abgegeben werden.
Nur damit nichts schief läuft (wg. Frist etc.):
Die 2003er Erklärung muss ja nach einem Umzug an das FA am neuen Wohnsitz eingereicht werden, nicht mehr an das bei 2003 zuständige, korrekt?
Was, wenn eine Person noch keine Steuernummer hat, da die Arbeit ja erst in 2005 aufgenommen wurde. Gibt diese dann dann die Nr. der LohnSt-Karte an oder bekommt sie bei Abgabe der Formulare (ohne St-Nr) automatisch eine (Elster geht ja ohne St-Nr nicht) oder muss sie sich vorher melden und die teilen eine zu und sie gibt erst dann die Formulare ab (was ja problematisch sein könnte, wenn die Zuteilung länger dauert und es nicht bis 31.12. reichen würde)?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank

