wenn jemand durch Rückgabe (nach unrechtmäßiger Enteignung etc.) zu einem Grundbesitz im Ausland kommt und diesen an Käufer aus diesem Land verkauft, ist der Kaufpreis in Deutschland steuerpflichtig, oder unterliegt diese Transaktion irgendwelchen steuerlich relevanten Vorgaben?
Ein Grundbesitzverkauf im Ausland unterliegt zunächst den gleichen Bedingungen wie im Inland.
Dieser Verkauf kann nur dann steuerpflichtig sein, wenn einem dieses Grundstück weniger als 10 Jahre gehörte.
Auf die möglichen deutschen Regelungen wurde ja bereits hingewiesen. Daneben ist es natürlich möglich, dass in dem betreffenden Ausland für den Verkauf noch andere Steuern als nur die ESt anfällt. In Deutschland gibt es da z.B. die Umsatzsteuer oder die Grunderwerbssteuer. Ob diese anfallen und wer diese ggf. zu tragen hat, sollte auch vorab in dem jeweiligen Land geklärt werden.