[ESt] Erwerbsunfähigkeit und Steuerpflicht?

Hallo,
also ich bin recht verunsichert weil ich nicht weiss, ob denn nun bei voller Erwerbsunfähigkeit trotzdem eine Steuer zu bezahlen ist und eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Wie ist es denn, wenn man was dazu verdient?

Bei allem was ich im Internet finde steht immer nur es sei unschädlich für die RENTE bis zu 325 Euro pro Monat zu verdienen und 2 Mal im Jahr auch das doppelte. Ich habe keinen festen Job könnte aber für 2 Monate im Jahr was verdienen. Für die RENTENVERSICHERUNG ist alles klar - nur was ist mit der Steuer. Heißt das auch keine Steuer? Ich verstehe das alles nicht und bin jetzt auch schon wieder so fertig, daß ich weiss warum ich Rente kriegt. BITTE HILFE!
Danke
Klara

allo,

also ich bin recht verunsichert weil ich nicht weiss, ob denn
nun bei voller Erwerbsunfähigkeit trotzdem eine Steuer zu
bezahlen ist und eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Renten, auch Erwerbsunfähigkeitsrenten, sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch nur mit dem sog. Ertragsanteil. Im Normalfall ergibt sich aber keine festzusetzende Steuer, wenn nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu versteuern ist.

Wie ist es denn, wenn man was dazu verdient?

Bei allem was ich im Internet finde steht immer nur es sei
unschädlich für die RENTE bis zu 325 Euro pro Monat zu
verdienen und 2 Mal im Jahr auch das doppelte. Ich habe keinen
festen Job könnte aber für 2 Monate im Jahr was verdienen. Für
die RENTENVERSICHERUNG ist alles klar - nur was ist mit der
Steuer. Heißt das auch keine Steuer?

Steuer schon, aber die wird bei Minijobs vom Arbeitgeber übernommen. Minijobs werden bei der persönlichen Einkommensteuer nicht angesetzt.

nachzulesen unter
http://www.minijob-zentrale.de/

http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…

Viele Grüße
C.

hi,

einnahmen neben der rente sind i.d.R. steuerpflichtig, aber:

  1. im rahmen eines minijobs übernimmt meist der arbeitgeber die versteuerung pauschal, dann ist diese einnahme beim arbeitnehmer nicht zu versteuern, auch nicht beim rentner

  2. normal versteuerte einkünfte (lohnsteuerkarte) sind anzugeben, wenn diese im rahmen 325 EUR sind macht das runde 4.000 EUR p.a., die rente wird nur mit einem ertragsanteil versteuert (hängt von art der rente, alter des empfängers bzw. dauer der rente ab). dieser anteil wird auch steuerpflichtig. da der grundfreibetrag aber bei fast 8.000 EUR liegt und auch noch einiges zum abziehen dazu kommt (krankenversicherung), dürfte (wenn überhaupt) kaum steuer anfallen. genaueres kann man nur mit dem rentenbescheid in der hand sagen. ggf. mal im finanzamt nachfragen mit vorlage des rentenbescheides, die verraten einem dann den ertragsanteil.

am einfachsten ist natürlich 1., da gibts keine probleme, nichtmal eine pflicht zur abgabe der steuererklärung.

mfg vom

showbee

hallo cirwalda,

gerade dachte ich, mensch keiner antwortet, bevor sich cirwalda wieder hinsetzt, schreib ich mal… und nun das, 4 min zu spät :smile:

frohe weihnacht:

showbee

Hallo Showbee,

gerade dachte ich, mensch keiner antwortet, bevor sich
cirwalda wieder hinsetzt,

na, ab und zu muss ich mich ja auch bemerkbar machen, sonst glaubt ihr noch, ich würde nicht mehr mitlesen…und tatsächlich kümmere ich mich um die übriggebliebenen Fragen

schreib ich mal… und nun das, 4
min zu spät :smile:

das nächste Mal lasse ich dir wieder den Vortritt

frohe weihnacht:

frohe Weihnachten dir und allen, die im Brett Steuerrecht regelmäßig posten…aber jetzt mache ich Schluss, sonst heißt es noch die Mods sind nur noch offtopic

Viele Grüße
Cirwalda

P.S. diese Mail sollte gelöscht werden, bevor sie im Archiv landet!!