[EHZ] Eigenheimzulage auch auf Eigenleistung?

Hallo,

Eigenheimzulage gibt es ja bis max. 1% der Herstellungskosten.
meine Frage:
Kann man beim Hausbau Eigenleistung zu den Herstellungskosten rechnen und damit zur Berechnung der Höhe der Eigenheimzulage heranziehen?

Grüsse und Danke schonmal.
Andi

Hi !

Wie sich die Bemessungsgrundlage für die EHZ zusammensetzt, findet sich in § 8 EHZG. Dort ist allerdings nur von „Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten“ die Rede. Die Verwaltung wendet die zum Einkommensteuerrecht ergangenen Vorschriften analog an. Diese Vorschriften finden sich in R und H 33 der Einkommensteuer-Richtlinien. Im H 33 EStH wird auf ein Urteil des BFH aus dem Jahr 1994 verwiesen. Dort heißt es wie folgt:

"Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören alle Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zur Inanspruchnahme von Diensten geführt haben. Die Höhe der Herstellungskosten wird durch den Umfang der in dieser Weise mit der Herstellung verbundenen Ausgaben bestimmt. "

Es ist also notwendig, dass tatsächlich auch Geld geflossen ist. Dies ist bei der eigenen körperlichen Leistung nicht der Fall. Diese Arbeiten können daher nicht in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden.

BARUL76

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Danke
Habs befürchtet. Danke

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