[USt] Zeitraum Umsatzsteuer-Voranmeldung

hallo community,

folgendes szenario möchte ich mal zur diskussion freigeben:
jemand beteibt ein nebengewerbe, bei dem keine umsatzsteuer anfällt und er auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

nun soll das angebot erweitert werden und es werden im jahr so 2-3 rechnungen für dienstleistungen anfallen, bei dem umsatzsteuer berechnet werden muss.

frage ist nun wie und wann man dem finanzamt die umsatzsteuer weiter zu leiten hat…

Nachfrage
Hi !

Mir ist noch nicht so ganz klar, warum in den bisherigen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen ist, dies aber in den 2-3 Rechnungen erforderlich werden sollte.

Besteht bei den übrigen Umsätzen eine Steuerfreiheit oder handelt es sich um die Anwendung der Kleinunternehmerregelung?

Liegen möglicherweise 2 verschiedene Geschäfte eines Einzelunternehmers oder sogar zwei GbR’s vor?

Sorry für die Nachfrage, aber habe den Sachverhalt bisher noch nicht so ganz begriffen. Vielleicht kannst du ja auch kurz nennen, warum nun in einigen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen ist und in anderen nicht.

BARUL76

klar :smile:

hier sind weitere details:
gehen wir mal davon aus, dass in den bisherigen rechnungen keine umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, da es sich hierbei um umsatzsteuerfreie provisionseinnahmen handelt!

die erwähnten „2-3“ neuen rechnungen sollen aber für waren/diensleistungen geschrieben werden, die umsatzsteuerpflichtig sind…

ich hoffe die sache ist jetzt etwas deutlicher geworden :smile:

[MOD) Komplettzitat gelöscht

Hallo!

Ich hab noch nicht kapiert, weshalb Provisionen umsatzsteuerfrei sein sollen, während für andere
Einnahmen Umsatzsteuer berechnet wird.

Gruß
Wolfgang

Ich hab noch nicht kapiert, weshalb Provisionen
umsatzsteuerfrei sein sollen, während für andere
Einnahmen Umsatzsteuer berechnet wird.

hi,

ergibt sich aus § 4 UStG, ggf. sind hier provisionen für die vermittlung von versicherungen im spiel. diese sind USt-frei.

mfg vom

showbee

p.s. für die ausgangsfrage: ggf. ist mit den restlichen umsätzen die kleinunternehmerregelung sinnvoller? immerhin zaehlen die ust-freien umsätze nicht in den gesamtumsatz i.S.d. § 19 UStG (bis 17.500 EUR). ansonsten mtl. UStVA Abgabe pflicht…

klar :smile:

hier sind weitere details:
gehen wir mal davon aus, dass in den bisherigen rechnungen
keine umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, da es sich hierbei
um umsatzsteuerfreie provisionseinnahmen handelt!

die erwähnten „2-3“ neuen rechnungen sollen aber für
waren/diensleistungen geschrieben werden, die
umsatzsteuerpflichtig sind…

ich hoffe die sache ist jetzt etwas deutlicher geworden :smile:

Liegt es „nur“ an den umsatzsteuerfreien Provisionseinnahmen
oder daran, dass generell die „Besteuerung als Kleinunternehmen“ gewählt wurde?

Gruß JoKu

Antwort
Hi !

da es sich hierbei
um umsatzsteuerfreie provisionseinnahmen handelt!

waren/diensleistungen umsatzsteuerpflichtig

Bevor in diesen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen wird, darf dringend die Lektüre des § 19 Abs. 3 UStG anempfohlen werden. Es könnte durchaus möglich sein, dass die steuerfreien Umsätze nicht in die Bemessungsgrundlage des § 19 Abs. 1 UStG zaählen. Wenn also die steuerpflichtigen Umsätze aus Waren/Dienstleistungen geringer als € 17.500 sind, kann man die KU-Regelung in Anspruch nehmen.

Soll auf die Anwenddung der KU-Regelung verzichtet werden, so ergeben sich die Fristen für die Anmeldung der Umsatzsteuer aus § 18 Abs. 1 bis 3 UStG. Es kommen als mögliche Anmeldungszeiträume der Monat, das Quartal oder das Kalenderjahr in Frage. Dies ist abhängig von der zu zahlenden Steuer des Vorjahres und von der bisherigen Laufzeit des Unternehmens.

BARUL76

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