Hallo,
bekanntermaßen wird der Antrag auf Kindergeld von der Familienkasse in den Arbeitsagenturen bearbeitet. Auszahlung ebenso. Das ist eine Sache.
In der ESt-Erklärung macht man auch Angaben zu Kindern und ob man Kindergeld erhalten hat. Dann prüft das Finanzamt, ob für den Steuerpflichtigen der Kinderfreibetrag oder die Kindergeldzahlung letztlich günstiger ist und berücksichtigt das bei der Festsetzung der Steuer. Eindeutig und logisch ist : Es gibt nur entweder/oder, nicht beides.
Nun kommt mir der „ungeheuerliche“ Verdacht, dass zwischen Familienkassen und Finanzämtern kein durchgängiger Datenabgleich erfolgt. Grund für meinen Verdacht : Nachdem die ESt-Festsetzungen (inkl. Anerkennung Kinderfreibetrag) der Vorjahre bereits länger „durch“ sind, forderte die Familienkasse auf, Unterlagen/Belege beizubringen für einen uralten, nicht mehr weiterverfolgten Antrag auf Kindergeld. Nach einem Telefonat mit der Familienkasse verdichtete sich mir, dass der Abgleich zwischen Familienkasse und Finanzamt nicht funktioniert, dass die beiden Stellen sich gutgläubig auf die (hoffentlich) wahrheitsgemäßen Angaben in den Anträgen/Erklärungen verlässt. Ich befürchte fast, dass hier Missbrauch Tür und Tor geöffnet sein könnte.
Gruß
Karl