[ESt] Abgabe der Erklär. für Freiberufler Pflicht?

Hallo,
angenommen ein (sonst) Angestellter ist in 2003 arbeitslos und bezieht ALG (rund 9.000 €). Hinzu kommt ein kleiner Job mit mtl. rund 150 €, im Jahr also rund 1.800 €. Durch Krankheitskosten in dem Jahr sinkt die Steuerlast auf 0 Euro (gemäß seiner eigenen Berechnung)

Muss er dann wegen der freiberuflichen Tätigkeit eine Steuererklärung abgeben, obwohl die Steuersoftware eine Steuerlast von 0 Euro ausweist.
Könnte der arbeitslose Angestellte zur Abgabe zwingend verpflichtet sein? Er hatte gedacht, dass das Arbeitslosengeld ohnehin steuerfrei ist und der übrige Betrag nicht für eine Steuerpflicht reicht (tatsächlich wird wohl der Arbeitslosengeldbetrag zur Ermittlung der Steuerlast doch hinzugezogen, aber nicht besteuert).

Was ist zu tun, wenn die Abgabe bis heute noch nicht erfolgt ist, das Arbeitsamt aber nachträglich die Erklärung sehen will (so vorhanden). Kann oder muss man die Erklärung 2003 nachholen? Oder was kann man dem Arbeitsamt sagen?

Da in 2004 eine Einkommnensteuererklärung (er arbeitet wieder angestellt) abgegeben wurde, möchte das Arbeitsamt nun auch wissen, seit wann die (in 2004 noch teils ausgeführte, dann aber beendete) freiberufliche Arbeit begonnen hat. Hier müsste der Betroffene vermutlich angeben, dass die Arbeit schon in 2003 bestanden hat. Er möchte nur im Vorfeld richtig entscheiden, um Nachteile zu vermeiden.

Vielen Dank

stenick

hi,

da einkünfte aus nichtselbst. tätigkeit vorlagen UND progressionseinkünfte (ALG) bezogen wurden, ist eine abgabe der erklärung PFLICHT (§ 46 EStG). ob steuer entsteht oder nicht entscheidet in deutschland immernoch das finanzamt und keine „dahergelaufene“ software auf dem home-pc. das ist der grund. macht sicherlich arbeit, aber vielleicht hast du doch was übersehen?
wenn keine steuer entsteht, dann passiert auch nix. ansonsten kann ein verspätungszuschlag oben drauf kommen, abgabetermin ist schon fast um 19 monate (31.05.2004) überschritten!!!

mfg vom

showbee