[ESt] Ebay Rechnungen als Betriebsausgabe?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemanden verkauft gewerblich artikel bei ebay, kann er dann die ganzen ebay kosten beim finanzamt absetzen?

lg
jonas

Hallo Jonas,

Gegenfrage, die sich aus der etwas überraschenden Fragetechnik ergibt: Was spricht denn im vorliegenden Fall dagegen, dass es sich um Betriebsausgaben (im Fall der Überschussrechnung) bzw. Aufwendungen (im Fall der Buchführung) handelt? Gibt es vielleicht eine außerhalb der gewerblichen Tätigkeit liegende private Mitveranlassung der e-bay-Kosten? Oder woher rühren die Zweifel?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort, nein es ist rein gewerblich. ich habe nur auf manchen seiten gelesen, dass man es nicht kann, deswegen wollte ich sicher gehen und fragen!?

lg

MOD [Komplettzitat gelöscht]

Hallo nochmal,

möglicherweise beziehen sich in diesem Zusammenhang umlaufende Spekulationen auf die Frage der USt. Da gilt tatsächlich (1) wo keine deutsche USt ausgewiesen ist, kann auch keine Vorsteuer gezogen werden und (2) ohne ordentlichen Beleg kein Vorsteuerabzug.

Die Bedeutung von formal einwandfreien Belegen - die es bei e-bay nicht gibt - für den Betriebsausgabenabzug bzw. für den Ansatz als betriebliche Aufwendungen halte ich in diesem Fall für nicht wesentlich. Im Fall der Betriebsausgaben sowieso nicht, weil diese lediglich glaubhaft gemacht werden müssen. Im Fall der betrieblichen Aufwendungen dann nicht, wenn alle anderen Bedingungen für eine betrieblich veranlasste Vermögensminderung (Veranlassung, vertragliche Verpflichtung, Zahlung…) gegeben sind

Schöne Grüße

MM

Die Bedeutung von formal einwandfreien Belegen - die es bei
e-bay nicht gibt - für den Betriebsausgabenabzug bzw. für den
Ansatz als betriebliche Aufwendungen halte ich in diesem Fall
für nicht wesentlich. Im Fall der Betriebsausgaben sowieso
nicht, weil diese lediglich glaubhaft gemacht werden müssen.

Die Belege von ebay mögen zwar nicht formal einwandfrei sein, aber sie zeigen immerhin klar, welche Gebühren zu welchem verkauften Gegenstand gehören.
Damit könnte man sogar gewerblich und privat veranlasste Gebühren auseinanderhalten.

Die Belege von amazon sind viel schlimmer. *Grrr*

Gruß JoKu