[ESt] Absetzbarkeit von Arbeitszimmer

Hallo,

zu Grunde liegt ein fiktiver Fall.

Angestellter A wohnt bei Mutter.
Arbeitgeber von A bescheinigt Angestelltem A, dass ein Arbeitszimmer bei ihm eingerichtet ist.

Ist es statthaft, wenn Angestellter A ein Arbeitszimmer bei seiner Mutter anmietet, oder könnte dies theoretisch Probleme nach sich ziehen?

was wäre bei einem solchen Fall alles zu beachten?

Viele Grüße

Hi !

Arbeitgeber von A bescheinigt Angestelltem A, dass ein
Arbeitszimmer bei ihm eingerichtet ist.

Wenn der Arbeitgeber ein Rechtsanwalt ist, dürfte diese Bestätigung unproblematisch sein. In allen anderen Fällen dürfte eine Bestätigung solchen Inhaltes gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Der Arbeitgeber dürfte lediglich bestätigen, dass er selbst dem A keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Ist es statthaft, wenn Angestellter A ein Arbeitszimmer bei
seiner Mutter anmietet, oder könnte dies theoretisch Probleme
nach sich ziehen?

Grundsätzlich dürfen alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, auch steuerlich geletend gemacht werden. Hierzu gehören auch die für einen Arbeitsplatz notwendigen Kosten (Miete + Nebenkosten).
Es ist jedoch so, dass bei Verträgen zwischen Angehörigen ganz genau geprüft wird, ob die Vertragsbedingungen wie unter fremden Dritten ausgehandelt wurden UND dass diese tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Es empfiehlt sich daher ein schriftlicher Mietvertrag zu den üblichen Konditionen, in denen eine ortsübliche Miete angesetzt wird. Die Mietzahlung sollte aus Gründen der Beweissicherung über Bankkonten geleistet werden.

Daneben ist zu beachten, dass die Miete bei der Mutter zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Sie muss diese daher in ihrer Steuererklärung angeben.

Da es sich bei dem Arbeitszimmer um ein „häusliches Arbeitszimmer“ im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG handeln dürfte, sollte in diese Vorschrift auch mal kurz geguckt werden. Es könnte durchaus möglich sein, dass nicht sämtliche Kosten abzugsfähig sind, sondern dass eine Beschränkung auf € 1.250 besteht.
Für die Zukunft können hier allerdings noch keine definitiven Aussagen gemacht werden. Durchaus möglich, dass es hier in Zukunft steuerliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen geben wird.

Und weg vom Steuerrecht hin zum Zivilrecht: Es sollte vorab geprüft werden, ob:

  1. Die Mutter berechtigt ist, einen Untermietvertrag abzuschließen
  2. Eine gewerbliche Vermietung (also Vermietung nicht zu Wohnzwecken) zulässig ist.

BARUL76

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