Angenommen ich betreibe ein Kleingewerbe bei dem ich Umsatzsteuer befreit bin, da ich unter 17.500EUR Umsatz liege. Nun aber im laufenden Jahr 2005 diese Grenze um gerade mal 4000 EUR überschreite.
Da mit einem Umsatzeinbruch im Jahr 2006 zu rechnen ist und dieser vorraussichtlich nur bei 5000EUR liegen wird, frage ich nun, ob es auch eine Möglichkeit gibt, trotz der Überschreitung der Grenze im Jahr 2005, im Jahr 2006 umsatssteuerbefreit zu bleiben?
hi,
nein, die gibt es nicht. lag der gesamtumsatz über 17.500 EUR im vorjahr, ist im folgejahr die kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar. es ist umsatzsteuer auszuweisen (auf der rechnung) und abzuführen (an das finanzamt).
mfg vom
showbee