bei einem alten Fahrzeug ohne Afa kann es mit Leichtigkeit
passieren, dass die entstehenden Gesamtkosten für ein
Fahrzeug des Betriebsvermögens geringer sind als
der 1-Prozentwert, der als private Nutzung vom Finanzamt
angerechnet wird. Das bedeutet dann, dass 100 % der Kosten
privat versteuert werden. Habe ich das richtig verstanden?
Für eure Tipps und Hinweise sowie Erklärungen wäre ich dankbar.
Es wurde allerdings bisher bei Prüfungen auch noch nicht bemängelt, wenn die „Kostendeckelung“ ledig auf 50% der Kosten vorgenommen wird.
Hintergrund:
Ein Kfz gilt nur dann als nozwendiges Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Wird der Gewinn also mittels EÜR ermittelt, darf wohl davon ausgegangen werden, dass das Fahrtzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird (Schlagwort: gewillkürtes Betriebsvermögen bei EÜR nur in wenigen Ausnahmefällen möglich). Wenn also die Nutzung mindestens 50% betrieblich erfolgt, so sind auch mindestens 50% der Aufwendungen betrieblich veranlasst. Der Rest ist privat.
Wie gesagt, in der Praxis ein Verfahren, dass noch in keiner Betriebsprüfung angegriffen wurde.
Alternativ kann nur der Vorschlag zur Führung eines Fahrtenbuches gemacht werden. Dann können die betrieblich und privat veranlassten ASufwendungen wenigstens sauber getrennt werden.
Es wurde allerdings bisher bei Prüfungen auch noch nicht
bemängelt, wenn die „Kostendeckelung“ ledig auf 50% der Kosten
vorgenommen wird.
hi,
wäre mir ganz neu - dachte das ist nicht möglich, und habe das auch so schon gelesen - frag mich nicht wo
schriftlich gibts wahrscheinlich nix in richtung 50% deckelung - sind das nur erfahrungswerte von dir, oder verfährt die „branche“ deiner meinung nach so - wir deckeln immer 100%, was aber eigentlich ja nonsens ist im hinblick auf die sachgerechte besteuerung
Daneben wird auch kein Prüfer in diesem Bereich etwas unternehmen. Es sei denn, es ist offensichtlich, dass eine sehr viel höhere Privatnutzung gegeben ist.