[ESt] Doppelter Haushalt und beruflicher Umzug

Hallo,

bei folgendem Fall bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies eine Ermessenssache ist oder hier ggf. eine definitive Aussage zur Gestaltung möglich ist. Über Tipps würde ich mich freuen!

Angenommen eine Person beginnt ein neues Arbeitsverhältnis an einem weiter entfernten Ort (ca. 200km vom Wohnsitz).

Sie sucht dort eine neue Wohnung, findet erstmal nix doch dann eine sehr schöne, die aber erst 5 Monate nach Arbeitsantritt beziehbar wäre.

Für die Dauer 5 Monate bezieht sie ein vom Arbeitgeber gegen Entgelt zur Verfügung gestelltes Dienstzimmer (Modell „Wohnklo mit Kochnische“). Immer am Wochenende bzw. arbeitsfreien Tagen sowie manchmal auch nachmittags bis zum nächsten Morgen fährt sie nach Hause.

Nach den 5 Monaten zieht sie von zuhause in die neue Wohnung um. Das Dienstzimmer wird aufgegeben.

Nun zwei Fragen:

1.) Über diese 5 Monate bestand doch eigentlich eine doppelte Haushaltsführung, bei der die Kosten für das Dienstzimmer und die Heimfahrten absetzbar wären, oder?

2.) Der Umzug nach den 5 Monaten ist doch auch berufsbedingt (= Umzugskosten sind Werbungskosten) oder würde bei einer doppelten Haushaltsführung das Finanzamt sagen, der Bezug des Dienstzimmers sei schon der beruflich bedingte Umzug gewesen?

Anmerkung zu 2: Ins Dienstzimmer wurden keine persönlichen Sachen, Möbel etc. mitgenommen. Die wurden erst beim Umzug mitgenommen (in die „richtige“ neue Wohnung, versteht sich).

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Hi,

ein interessanter Fall…

Angenommen eine Person beginnt ein neues Arbeitsverhältnis an
einem weiter entfernten Ort (ca. 200km vom Wohnsitz).

doppelter Haushalt ist nur möglich, wenn am Hauptwohnsitz eine eigene Wohnung unterhalten wird (also nicht ein Zimmer bei den Eltern)

Für die Dauer 5 Monate bezieht sie ein vom Arbeitgeber gegen
Entgelt zur Verfügung gestelltes Dienstzimmer (Modell „Wohnklo
mit Kochnische“). Immer am Wochenende bzw. arbeitsfreien Tagen
sowie manchmal auch nachmittags bis zum nächsten Morgen fährt
sie nach Hause.

o.k. das ist ein doppelter Haushalt

1.) Über diese 5 Monate bestand doch eigentlich eine doppelte
Haushaltsführung, bei der die Kosten für das Dienstzimmer und
die Heimfahrten absetzbar wären, oder?

ja

2.) Der Umzug nach den 5 Monaten ist doch auch berufsbedingt
(= Umzugskosten sind Werbungskosten) oder würde bei einer
doppelten Haushaltsführung das Finanzamt sagen, der Bezug des
Dienstzimmers sei schon der beruflich bedingte Umzug gewesen?

Kosten des Umzugs zur Begründung des doppelten Haushalts und zu seiner Beendigung sind grundsätzlich Werbungskosten. Einzige Besonderheit: hier wird keine Umzugskostenpauschale anerkannt (R 43 Abs.10 LStHandbuch).

Der andere Umzug ist der Umzug des Hauptwohnsitzes an den neuen Wohnort. Hier liegt auch ein anzuerkennender Umzug vor, -mit Umzugskostenpauschale- soweit der Lebensmittelpunkt verlegt wird (ist ja hier der Fall) -BStBl 89 II 917.

Viele Grüße
C.

Vielen Dank!
Hallo,

vielen Dank für die Antwort (und das auch noch am Weihnachtsfeiertag)!

Viele Grüße
Frank