Hallo,
ersteinmal hoffe ich, dass alle Forumsteilnehmer ein frohes Fest und erholsame Feiertage hatten!
Nun noch eine kurze Nachfrage zur Ermittlung von Reisekosten als Werbungskosten in Anlage N auf Basis der Pauschalen - als Nachfolge zum Beitrag http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… …
Und zwar habe ich es anhand eines fiktiven Falles einmal durchgerechnet und es erscheint mir sehr hoch - vielleicht verrechnet? Oder wäre das korrekt - was sagt das FA zu so hohen Kosten als vorweggenommenen Werbungskosten (2003er Jahr)?
Und zwar geht es um einen berufsvorbereitend bedingten Auslandsaufenthalt von 12 Wochen.
Angenommen eine Person hätte so einen gehabt und dabei folgende Daten anzusetzen (der Einfachheit halber gerundet):
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Entfernung Fahrtstrecke Wohnort-Zielort mit PKW 1.500 km (einfach).
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Kosten für Überfahrten mit Fähren pro Strecke 150 Euro.
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Übernachtungen: 80 Nächte. Pauschbetrag für das Beispielland 113 Euro. (Ist es hierbei egal, wo die Person genächtigt hat - also im Hotel, vielleicht teurer, oder privat, vielleicht billiger?)
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VMA 24 Std: 78 Tage.
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VMA 15 Std: 2 Tage.
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Fahrten vor Ort ca. 78 Tage je 2x 5 km.
Das ergäbe doch dann anhand der Pauschalen:
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2x 1.500 x 0,30 Euro = 900 Euro
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2x 150 Euro = 300 Euro
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80 x 113 Euro = 9.040 Euro
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78 x 41 Euro = 3.198 Euro
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2 x 28 Euro = 56 Euro
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2 x 78 x 0,30 Euro = 46,80 Euro
Insgesamt also 13.540,80 Euro.
Ist da ein Rechenfehler drin oder wäre das Beispiel korrekt gerechnet? Kommt mir wirklich sehr hoch vor…
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank