Hallo,
stellt man sich vor, ein Kleinunternehmer hat einen Online-Shop und benutzt das Internet täglich dafür, kann er diese Kosten absetzen? Wenn ja sind es Werbekosten oder muss er sie in der G+V-Rechnung angeben? Was würden Werbekosten für Kleinunternehmer alles z.b. sein?
gruß
jonas
Online-Kosten als Betriebsausgabe
Hi !
Bevor ich zur eigentlichen Antwort komme, muss ich wegen der verwendeten Begriffe mal klugscheißen
Kleinunternehmer
dies ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Da hier eine Frage zur Einkommensteuer gestellt wurde, handelt es sich sprachlich um einen Gewerbetreibenden.
Werbekosten
Als Werbekosten werden die Kosten für Werbemaßnahmen bezeichnet. Die Frage sollte aber wohl eher in die Richtung zielen, ob diese Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben anzustezen sind. Die Aufwendungen bei Gewerbetreibenden nennmt man „Betriebsausgaben“.
G+V-Rechnung
Die GuV ist ein Teil der Bilanz. Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind nach dem Einkommensteuergesetz nicht verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Vielmehr genügt es, wenn eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) erstellt wird. Dies dürfte wohl auch vorliegend der Fall sein.
Als Betriebsausgaben kann der Gewerbetreibende sämtliche Aufwendungen geltend machen, die mit seiner beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Betreibt er also einen Online-Shop, so können auch die Internetkosten, die für die Betreuung dieses Shops anfallen in der EÜR angesetzt werden.
Da meist eine private Nutzung des Internet nicht ausgeschlossen werden kann, sollten aber die tatsächlich entstandenen Aufwendungen noch um einen Privatanteil (am besten dieser wird über einen 3-Monatszeitraum ermittelt. sachgerechte Schätzung ist auch möglich) gekürzt. Dieser gekürzte Betrag ist ansetzbar.
BARUL76
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