[EHZ] Eigenheimzulage bei Überlassung

Angenommen die Mutter überlässt der Tochter ein Einfamilienhaus. Die Tochter muss dafür rund 130.000 EUR (100.000 an die Bank für Restdarlehen und 30.000 an die Mutter) bezahlen.

Kann die Tochter sofern noch im Jahr 2005 einzieht Eigenheimzulage beantragen? Notarielle Überlassungsurkunde liegt vor.

Vielen Dank für Eure Hilfe…

Angenommen die Mutter überlässt der Tochter ein
Einfamilienhaus.

hallo,

also kauft die tochter von der mutter! dann muss der notarvertrag in 2005 geschlossen sein.

sh. auch hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

einzug in 2005 ist nicht muss, aber sinnvoll. einzug sollte in dem jahr erfolgen, in dem „nutzen und lasten“ übergehen.

bsp. kauf 12/2005, übergang nutzen lasten 12/05, einzug 01/06 --> eigenheimzulage ja, aber 2005 - 2012, davon aber 1 jahr verschenkt, weil nur 2006 bis 2012 eigen genutzt. insoweit 1/8tel der möglichen fördersumme „verbaselt“.

man sollte „übergang von nutzen und lasten“ (rechtlich) und selbstnutzung (tatsächlich) in ein jahr legen.

mfg vom

showbee

Was mich bei der Sache stört ist das es sich nicht um einen üblichen Kaufvertrag handelt, sondern um eine Überlassung. Aber wenn das nicht schädlich ist, solls mir recht sein. Sonst ist alles ganz normal gelaufen. D.h. es wurde Grunderwerbsteuer bezahlt, Notarvertrag vom Juni 2005, Einzug Dez. 2005… etc…

Danke für die prompte Anwort.

Grüss

Alex

hallo,

also kauft die tochter von der mutter! dann muss der
notarvertrag in 2005 geschlossen sein.

sh. auch hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

einzug in 2005 ist nicht muss, aber sinnvoll. einzug sollte in
dem jahr erfolgen, in dem „nutzen und lasten“ übergehen.

bsp. kauf 12/2005, übergang nutzen lasten 12/05, einzug 01/06
–> eigenheimzulage ja, aber 2005 - 2012, davon aber 1 jahr
verschenkt, weil nur 2006 bis 2012 eigen genutzt. insoweit
1/8tel der möglichen fördersumme „verbaselt“.

man sollte „übergang von nutzen und lasten“ (rechtlich) und
selbstnutzung (tatsächlich) in ein jahr legen.

mfg vom

showbee

Was mich bei der Sache stört ist das es sich nicht um einen
üblichen Kaufvertrag handelt, sondern um eine Überlassung.

hi,

namen sind schall und rauch, es kommt drauf an, was dahinter steckt. da das finanzamt auch grunderwerbsteuer haben wollte, ist von einem kaufvertrag auszugehen. im zweifel profi draufschauen lassen, es geht immerhin um einige eurönchen…

mfg vom

showbee