Hallo,
ein Unternehmer aus Deutschland verkauft Waren in die Schweiz, d.h. an einen in der Schweiz ansässigen Kunden, der selbst kein Unternehmer ist.
Muß die Rechnung mit oder ohne MwSt ausgestellt werden? Mit welcher Begründung?
Freue mich auf eine verständliche Erklärung,
Danke und Gruß
Marlene
Ausfuhrlieferung
Hi,
ein Unternehmer aus Deutschland verkauft Waren in die Schweiz,
d.h. an einen in der Schweiz ansässigen Kunden, der selbst
kein Unternehmer ist.
es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung. Details ergeben sich aus dem Gesetz, siehe
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p6.html
Muß die Rechnung mit oder ohne MwSt ausgestellt werden? Mit
welcher Begründung?
ohne Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer)
Es ist aber darauf zu achten, dass der Buch- und Ausfuhrnachweis ordnungsgemäß geführt werden kann. Dies ist in § 10 UStDV geregelt. D.h. dass man nachweisen muss, dass der Gegenstand in das Ausland tatsächlich verbracht wurde und dies in der Buchführung auch dokumentiert werden muss.
Viele Grüße
C.
Servus Marlene,
ergänzend zur Antwort von Cirwalda:
Aus dieser ergibt sich, dass die Ware niemals nicht in Päckchen versendet werden soll - das kostet im dümmsten Fall dann deutsche USt plus CH-WUSt obendrauf…
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin
Die WUST (Warenumsastzsteuer) in der Schweiz ist schon längst durch
die Mehrwertsteuer ersetzt worden.
Wenn ein CH-Privatmensch in Deutschland einkauft, kann er die
deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern. Dazu muss die Einfuhr in die
Schweiz mit Zollpapieren und Quittung für die Bezahlung der CH-
Mehrwertsteuer belegt werden.
Ein Aufwand, der sich nur bei namhaften Beträgen lohnt - meine ich.
Gruss
Heinz
Hallo Marlene
Muß die Rechnung mit oder ohne MwSt ausgestellt werden? Mit
welcher Begründung?
Auf jeden Fall mit MwSt. Siehe auch meine Antwort an Martin.
Gruss
Heinz
Servus Heinz,
genau auf diese Situation beziehe ich mich:
Wer nicht zuerst doppelt bezahlen und dann zurückfordern will - wobei das mit dem Zurückfordern ohnehin so eine Sache ist, wenn weder Ausfuhrerklärung noch Ausfuhrkassenzettel vorliegt - bezieht Waren im Versand von vornherein im nachweisbaren Transport, d.h. durch Postpaket, Kurier oder ähnliches. Dann hat auch der Versender keine Schmerzen damit.
Schöne Grüße
MM
Hallo Heinz,
Auf jeden Fall mit MwSt. Siehe auch meine Antwort an Martin.
Nein. Lies mal §6 Abs 1 UStG (D), dazu § 13 UStDV. Meine CH-Kunden würden mir aufs Dach steigen, wenn ich ihnen jedesmal deutsche USt berechnen würde, wenn ich zu doof bin, den Nachweis über die Ausfuhr ordentlich zu führen.
Schöne Grüße
MM
Du hast Recht
Hallo Martin
Du hast Recht. Ich habe mich auf meine Erinnerung gestützt, als mir
vor Jahren ein deutscher Händler den Vorgang erklärte. Ist aber auch
schon lange her 
mindestens so lange wie es die WuSt nicht mehr gibt 
Gruss
Heinz
Hallo Heinz,
und jetzt hast Du recht: Den Begriff der „WUSt“ hab ich von CH Kunden aufgeschnappt, ohne weiter drüber nachzudenken. In der Tat gibts ihn bloß noch museal oder halt umgangssprachlich.
Schöne Grüße
MM
Hi MM,
Aus dieser ergibt sich, dass die Ware niemals nicht in
Päckchen versendet werden soll - das kostet im dümmsten Fall
dann deutsche USt plus CH-WUSt obendrauf…
Wir versenden als Unternehmer zwar mit Fedex; aber warum sollte man denn nicht normal mit Päckchen verschicken können? Wie definierst du Päckchen? Innerhalb Deutschlands - also national - hat das was mit Gewicht zu tun, international nicht mehr.
Meinst du vielleicht, statt Päckchen sollte man Wertpaket nehmen? So ganz verstehe ich nicht, was du meinst…
Gruß
Marlene
Servus Marlene,
bei einem Versand per Päckchen kann der Nachweis der Ausfuhr nicht erbracht werden.
Schöne Grüße
MM