Hallo,
folgende Frage: Freiberufler A hat hat zu Beginn des Jahres 2005 einen Teppich fürs häusliche Büro angeschafft und wird ihn als GWG komplett in seiner EÜR von 2005 abschreiben. Jetzt überlegt er, diesen Teppich demnächst privat in einem anderen Raum zu nutzen - was muß er jetzt tun, un das korrekt in seiner EÜR zu erfassen?
Danke und Gruß
Ayla
Hallo Ayla,
den Teppich zum Teilwert (Wert am Markt) entnehmen. Sofern beim Kauf Vorsteuer in Abzug gebracht wurde, ist auf den Teilwert 16% USt aufzuschlagen und an das Finanzamt abzuführen.
Gruß,
Alex
PS: Aber wer macht sowas? 
Hi !
den Teppich zum Teilwert (Wert am Markt) entnehmen.
Nur zur Klarstellung für diejenigen, die es aus dieser Aussage nicht herauslesen können: Eine Entnahmen wird in der EÜR wie eine Einnahme behandelt.
Das Gesetz verlangt daher im Zeitpunkt der Entnahme ins Privatvermögen den Wert zu ermitteln, der am markt erzielbar ist. Eine Möglichkeit, wie man den Marktwert herausbekommt, können die diversen Auktionsportale sein. Aber auch Secand-Hand-Läden können einen Anhalt bieten. Zu Beweissicherungszwecken sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, wie der Teilwert ermittelt wurde.
BARUL76
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