Moin
Wie man aus der Überschrift schon entnehmen kann geht es um den § 3c UStG. Dieser besagt ja, sofern man die Lieferschwelle überschreitet bzw. freiwillig auf die Lieferschwellenregelung verzichtet, dass der Ort der Leistung ins Bestimmungsland verlagert wird.
Der Lieferant hat sich in diesen Fällen im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren und hat die Pflicht die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes in der Rechnung auszuweisen.
Ich suche nun die entsprechende Rechtsnorm in der steht, dass sich der Lieferer in dem Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren muss. Weiß da jemand Rat?
Die Sache mit dem Ausweis der ausländischen Umsatzsteuer steht denke ich im UStG des jeweiligen Mitgliedstaates, quasi eine analoge Anwendung des § 14a Abs. 2 UStG. Sehe ich das richtig?
Gruß
Sven
Hi,
Die Sache mit dem Ausweis der ausländischen Umsatzsteuer steht
denke ich im UStG des jeweiligen Mitgliedstaates, quasi eine
analoge Anwendung des § 14a Abs. 2 UStG. Sehe ich das richtig?
ja, alles stimmt.
Welches Land ist das Bestimmungsland, z.B.? Oder suchst du eine Quelle für alle EU Staaten?
Da der Umsatz dann im dortigen Land steuerbar und steuerpflichtig ist, muss man sich dort anmelden und ggf. auch einen Fiskalvertreter benennen. Aber alle Länder haben etwas Spielraum, wie sie das im Einzelnen regeln…
Viele Grüße
C.
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Allerdings habe ich innerhalb der Woche keinen Internetanschluss zur Verfügung.
ja, alles stimmt.
Welches Land ist das Bestimmungsland, z.B.? Oder suchst du
eine Quelle für alle EU Staaten?
Oh, super danke. *mir Stolz auf die Schulter klopf*
Ich suche eher eine Norm für alle EU-Staaten. Es gibt keinen praktischen Fall dazu. Es ist reine Theorie für die Ausbildung.
Da der Umsatz dann im dortigen Land steuerbar und
steuerpflichtig ist, muss man sich dort anmelden und ggf. auch
einen Fiskalvertreter benennen. Aber alle Länder haben etwas
Spielraum, wie sie das im Einzelnen regeln…
Viele Grüße
C.
Also kann man das so ohne Weiteres aus § 1 Abs. 1 UStG und § 2 UStG herleiten, zumal der jeweilige Unternehmer ja bereits in einem anderen EU-Staat umsatzsteuerlich registriert ist?
Gruß
Sven
Hallo Sven
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Allerdings habe ich
innerhalb der Woche keinen Internetanschluss zur Verfügung.
kein Problem
ja, alles stimmt.
Welches Land ist das Bestimmungsland, z.B.? Oder suchst du
eine Quelle für alle EU Staaten?
Oh, super danke. *mir Stolz auf die Schulter klopf*
Ich suche eher eine Norm für alle EU-Staaten. Es gibt keinen
praktischen Fall dazu. Es ist reine Theorie für die
Ausbildung.
Also kann man das so ohne Weiteres aus § 1 Abs. 1 UStG und § 2
UStG herleiten, zumal der jeweilige Unternehmer ja bereits in
einem anderen EU-Staat umsatzsteuerlich registriert ist?
nee, nicht aus dem deutschen Umsatzsteuergesetz, sondern aus dem jeweils gültigen pro Land. Das Umsatzsteuerrecht ist EUweit am meisten koordiniert, deshalb kann man aus dem eigenen Gesetz Rückschlüsse auf die eventuellen Regelungen dort machen. Die EU Kommission und das EuGH legen schon seit Jahren Wert darauf, die EULänder auf eine Linie zu bringen. Ich empfehle für nähere Recherchen das Haufe Umsatzsteuerhandbuch, da dort auch das jeweilige Umsatzsteuerrecht und wo man sich hinwenden muss, beschrieben ist.
Viele Grüße
C.
nee, nicht aus dem deutschen Umsatzsteuergesetz, sondern aus
dem jeweils gültigen pro Land. Das Umsatzsteuerrecht ist
EUweit am meisten koordiniert, deshalb kann man aus dem
eigenen Gesetz Rückschlüsse auf die eventuellen Regelungen
dort machen. Die EU Kommission und das EuGH legen schon seit
Jahren Wert darauf, die EULänder auf eine Linie zu bringen.
Ich empfehle für nähere Recherchen das Haufe
Umsatzsteuerhandbuch, da dort auch das jeweilige
Umsatzsteuerrecht und wo man sich hinwenden muss, beschrieben
ist.
Viele Grüße
C.
OK, vielen Dank. Dann werde ich die Tage mal in die Schulbibliothek marschieren. Ich denke mal, dass die das Buch haben werden.
Gruß
Sven
Vergütung von Umsatzsteuer ausländische Behörden
Hallo,
vielleicht hilft ein wenig:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/006_ust-verg…
Dort findet man eine Liste der zentral zuständigen ausländische Behörden für die Vergütung der Umsatzsteuer.
Viele Grüße
C.
Moin
Hab’ diese Woche mal im Haufe USt-Handbuch geblättert und jetzt ist es auch klar. Danke für den Link mit den Behörden, vielleicht werde ich den ja noch mal gebrauchen.
Danke
Sven
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