Hallo,
angenommen Frau Z. sucht 2005 Arbeit und meldet sich dazu beim Arbeitsamt persönlich arbeitssuchend. Sie macht also Fahrten zum Arbeitsamt in der nächsten Stadt. Frau Z. findet auch Arbeit in 2005. Kann sie die Fahrten zum Arbeitsamt (für die es keine Erstattung seitens des AA gab) als Werbungskosten ansetzen?