Hallo,
mal angenommen in einem 2005 erworbenen und mittlerweile auch selbstgenutzten Zwei-Familienhaus wird eine Wohnung fremdvermietet. Wie kann denn für diese Wohnung der Abschreibungswert ermittelt werden? Und wie können denn die durchgeführten Sanierungskosten für das ganze Haus auf diese Wohnung umgelegt werden? D.h. es existiert ein Berg von Rechnungen und Baumarktkassenzetteln, bei denen sich die Frage stellt, wie die denn nun in die Steuererklärung einfließen können.
Grüße
Dora
Hallo,
die Anschaffungskosten müssen wie folgt getrennt werden:
- Gebäude vs. Grundstück
- Gebäudeteil selbstgenutzt vs. Gebäudeteil vermietet
Also als erstes die Anschaffung der Immobilie:
- Notarvertrag
- Grunderwerbsteuer
- Kosten Grundbuch (für Eintragung)
- Maklerkosten
= Anschaffungskosten
Aufteilung Gebäude/Grundstück am besten möglich, wenn im Vertrag steht, wieviel auf Grundstück entfällt. Ansonsten sind Bodenrichtwerttabellen vorhanden, die aussagen wieviel EUR ein qm in der Lage kostet.
Nach Abzug der Summe für Grund&Boden (der ist nämlich nicht abschreibbar), haben wir also die Anschaffungskosten der Immobilie.
Den vermieteten vom selbstgenutzten Teil teilt man am sinnvollsten nach qm-Wohnfläche auf. Also wieviel Wohnfläche entfällt auf vermieteten Teil und wieviel hat die Immobilie Gesamt. Ggf. sogar 50/50?!
Die Instandhaltungskosten müssen dann „hochgerechnet“ werden. Betragen diese MEHR ALS 15% der Anschaffungskosten, dann sind diese auch „nur“ abschreibbar. Ansonsten können diese auch direkt als Werbungskosten angesetzt werden und mindern das Ergebnis im Jahr der Zahlung und nicht verteilt auf 50 Jahre.
Aber wie es sich hier liest, werden es wohl mehr als 15% werden. Hier sollte dann Beleg für Beleg versucht werden zuzuordnen. Bsp. Kloschüssel, Fenster, Küche, Fussboden bekommt man ggf. noch aus dem Kopf direkt zugeordnet.
Alles was nicht direkt zuordbar ist (bsp. Pinsel, Farbe, Fassade etc.) sind dann auch über die qm aufzuteilen.
Et voila!
mfg vom
showbee