[USt]Selbstständigkeit unterbrechen

Hallo Steuerexperten,

eine Freiberuflerin wird für 1 Jahr ihre hauptberufliche Freiberuflichkeit unterbrechen und eine kleine Festanstellung annehmen (mehr als ein Mini-Job, also voll versicherungspflichtig). Einige Alt-Kunden werden weiter betreut, ab 2007 geht es weiter mit der vollen Selbstständigkeit.

Bisher war die Freiberuflerin umsatzsteuerpflichtig - ist das jetzt obsolet? Kann das erhalten bleiben?

Was muss man beachten bei dieser Konstellation? (z.B. Höhe des Umsatzes aus der Freiberuflichkeit)

Viele Grüße,

barbara

hi,

ich würde hier umsatzsteuerlich keine Umstellungen vornehmen. Kleinunternehmerregelung geht nur, wenn Umsatz unter 17.500 EUR in 2005 war. Wird wohl eh nicht funktionieren und wenn doch, dann gibt es die Frage ob im Erstjahr der Unternehmerschaft

a) eigentlich Kleinunternehmerstatus gegeben war, wenn ja
b) man auf diesen verzichtete und Regelbesteuerung wählte und
c) das Erstjahr der unternehmerischen Tätigkeit mehr als 5 jahre her ist.

Denn nur dann, kann man auch „wieder“ zum KU wechseln.

I.d.R. einfacher ist es bei der Regelbesteuerung zu verbleiben. Nur weil man sein Unternehmen für eine gewisse Zeit „runterfährt“ bleibt man weiterhin „Unternehmer“ i.S.d. § 2 UStG, weil man scheinbar weiterhin „Einnahmeerzielungsabsicht“ hat.

Mfg vom

showbee

hi showbee,

ok, super, genau das wollte ich wissen. es ist ganz im sinne der freiberuflerin *nicht* zur KU wechseln zu müssen. schließlich hat sie nur firmenkunden. also muss sie auch beim finanzamt das nicht gesondert melden, dass sie jetzt für ein jahr sehr wenig umsatz machen wird mit der „firma“? wäre aber vielleicht für die festsetzung (bzw. reduzierung) der steuervorauszahlung wichtig, nicht?

grüßlis,

barbara

also muss sie auch beim
finanzamt das nicht gesondert melden, dass sie jetzt für ein
jahr sehr wenig umsatz machen wird mit der „firma“? wäre aber
vielleicht für die festsetzung (bzw. reduzierung) der
steuervorauszahlung wichtig, nicht?

hallo barbara!

die umsatzsteuervoranmeldungen gehen weiter im turnus, also monatlich oder quartalsweise (je nach summe in 2005). dort hübsch die umsätze angeben und die zahlungen leisten. in sachen einkommensteuervorauszahlungen sollte ein anpassungsantrag gestellt werden. diesem sollte eine schätzung der verbleibenden umsätze und aufwendungen (also gewinn) beigefügt werden und der nachweis der arbeitnehmertätigkeit, dann wird das finanzamt bis zum 10.03. (nächster termin für EStVZ) vorauszahlungen geändert festsetzen.

mfg vom

showbee