Moin Leute,
ein Kleingewerbetreibender möchte seine Umsatzsteuererklärung aus 2002 und 2004 berichtigen, also quasi im Rahmen der Selbstanzeige.
Für die Einnahmen/Überschussrechnung gibt er dem Finanzamt die korrigierten Jahressummen der Einnahmen und Ausgaben und benennt daraus den Gewinn.
Für die Umsatzsteuerberichtigung will er einfach dem Finanzamt die neuen Jahressummen der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Zahllast mitteilen. Reicht das quasi so formlos, oder muss dafür ein Formular des Finanzamts genommen werden?
Die Selbstanzeige und die damit verbundenen Angaben können in einem Brief oder auf einem Formular gemacht werden. Beides ist möglich. Dies ergibt sich aus § 371 AO.
Im Fall der Umsatzsteuer würde ich dennoch die Formulare nutzen, bei „berichtigte Anmeldung“ eine „1“ eintragen (für berichtigt) und dann die neue Zahllast ausrechnen. Die Nachzahlung (also Differenz) ist dann auch innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. Mit dem normalen Brief riskiert man mehr Zinsen als „eh“ schon anfallen (6% p.a.)!