[ESt] Negatives Kapital

Hallo,

angenommen ich habe einen Verlustvortrag bei einer GmbH, zudem ist das Eigenkapital negativ und auch im jetzigen Jahresabschluss ergibt sich ein Verlust.

Dann muss ich ja das EK im Aktiva mit „nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag“ kennzeichnen.

Was ist mit den Entnahmen und Einlagen werden die auch alle unter dem Posten ausgewiesen. Also das was in den Passiva sind einfach in die Aktiva umgliedern ?

Lieben Gruß
Aaliyah

Was ist mit den Entnahmen und Einlagen werden die auch alle
unter dem Posten ausgewiesen. Also das was in den Passiva sind
einfach in die Aktiva umgliedern ?

hallo aaliyah!

wie kann man den entnahmen und einlagen bei einer GmbH haben??? das geht nicht. das können maximal forderungen ggü. gesellschafter bzw. forderungen ggü. arbeitnehmer sein… oder verdeckte lohnzahlungen???

die buchhaltung gehört überarbeitet!

mfg vom

showbee

Hallo Aaliyah,

da scheint einiges schief zu laufen. Es gibt in der GmbH wie schon geschrieben wurde grdsl. keinen Privatbereich. EK(Fehlbeträge) werden auch nicht im Aktiva ausgewiesen, etc…

So nebenbei. Negatives Eigenkapital + erneuter Verlust, Insolvenz(verschleppung) (strafrechtlich geahndet)…

Du solltest Dir fachlichen Rat bei einem Steuerberater holen.

Grüsse

Alex

Sorry! Ist ein Einzelunternehmen.

Gruß
Aaliyah

Sorry! Ist ein Einzelunternehmen.

Hallo!

Also das macht schon RIIIIIEEEESSEN unterschiede… ich weiss ja nicht, wie was wofür wen du da buchst/machst/berätst, aber sowas sollte man klar und deutlich machen.

im fall des einzelunternehmers wird alles „aktiv“ ausgewiesen, es sollte unter den rechnungsabgrenzungsposten der posten „Eigenkapital“ auftauchen und das wie folgt gegliedert:

  • kapital nicht variabel
    +/- variables kapital (in beiden posten stehen sozusagen die EB-Werte)
  • einlagen
  • entnahmen
    +/- gewinn/verlust

mfg vom

showbee