[USt] Anlage UR

Hallo,

in der Umsatzsteuer-Erklärung ist die Anlage UR erwähnt.
Die Erklärungen der Finanzverwaltung im entsprechenden pdf sind
kryptisch.

In welchen Fällen muss man diesen Bogen ausfüllen? Und was passiert dann in dem Bogen für die Umsatzsteuererklärung?

Danke Euch

Christian

Hallo,

in der Umsatzsteuer-Erklärung ist die Anlage UR erwähnt.
Die Erklärungen der Finanzverwaltung im entsprechenden pdf
sind
kryptisch.

In welchen Fällen muss man diesen Bogen ausfüllen?

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

etwas scrollen - dann kommt die anleitung zum ausfüllen… seite 10

Und was

passiert dann in dem Bogen für die Umsatzsteuererklärung?

  • meistens nix…

gruß inder

Danke Euch

Christian

Das genau verstehe ich nicht. Ich soll angeben, was ich im Ausland eingekauft habe und dafür die Umsatzsteuer abführen. Aber wo trage ich den ganzen Mist jetzt als Vorsteuer ein? Im Hauptbogen oder wo in dieser Anlage UR ?

gruß -kri.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das genau verstehe ich nicht. Ich soll angeben, was ich im
Ausland eingekauft habe und dafür die Umsatzsteuer abführen.
Aber wo trage ich den ganzen Mist jetzt als Vorsteuer ein? Im
Hauptbogen oder wo in dieser Anlage UR ?

Hi,

iG-Erwerbe sind i.d.R. steuerpflichtig und sind in UR anzugeben. Der Wert aus UR wird in das USt Formular übertragen. Sofern man den via iG-Erwerb versteuerten Gegenstand zu ust-lichen Umsätzen nutzt, kann die USt auch gleich als VoSt eingetragen werden. Für VoSt gibt es allerdings nur ein paar Felder im allgemeinen Formular.

Vorsteuer: Seite 3, Zeile 63
Umsatzsteuer: Seite 4, Zeile 93 und Anlage-UR Zeile 13

Mfg vom

showbee

Moin Moin,
da hätte ich mal eine konkrete Frage:

Also ein kleiner Händler kauft Waren für sein Geschäft von einem Großhändler aus z.B. den Niederlanden oder England. Den Betrag trägt er dann in Zeile 9 der Anlage UR sowie in Zeile 93 der Umsatzsteuererklärung ein. Den gleichen Steuerbetrag trägt er dann noch in Zeile 63 der Umsatzsteuererklärung ein um diesen Betrag als Vorsteuer geltend zu machen. Wär das so richtig?

Grüße

Wär das so richtig?

Hallo,

wenn alle Voraussetzungen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs und des Vorsteuerabzugs erfüllt sind, dann ja!

Mfg vom

showbee

Hi,
heisst das, dass eine Rechnung über Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem Ausland dann auch den hier geltenden Regeln für den Inhalt der Rechnung entsprechen muss?

Gruß

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