[ESt] Verpflegungsmehraufwand

Hallo liebe Experten,

angenommen, eine Person arbeitet ca. 75km vom Arbeitsort entfernt und hat grundsätzlich 12h Dienst. Der Einsatzort ist allerdings immer der selbe. Dennoch ist entsprechender AN pro Tag ca. 15 Stunden außer Haus.

Macht es Sinn bei der Steuererklärung einen Verpflegungsmehraufwand anzugeben? 12h ist ja nicht gerade wie jeder normale 8h Job…

Im Archiv habe ich zu solch einem Fall nichts gefunden.

Gibt es andere Möglichkeiten diese dauerhaft extremen Arbeitszeiten durch was-auch-immer steuerlich geltend zu machen? Damit meine ich jetzt nicht die Fahrtkosten…

Danke schonmal :smile:

Viele Grüße
Anja

Servus Anja,

außerhalb der eigentlichen Einsatzwechseltätigkeit gibts da seit Anfang der 1990er Jahre (als solche Abwesenheitsdauern üblich wurden) nichts mehr, leider…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

kurze Rückfrage meinerseits: Wäre ein VMA bei dieser Zeit der beruflich bedingten Abwesenheit keine Werbungskosten?

Ich frage, weil ein Kollege erzählt hat, er mache das so - und offenbar das FA dies akzeptiert hat (muss ihn aber nochmal genauer fragen - habe das nur noch so im Hinterkopf),

Viele Grüße
Frank

Servus,

kurze Rückfrage meinerseits: Wäre ein VMA bei dieser Zeit der
beruflich bedingten Abwesenheit keine Werbungskosten?

Im Fall der Dienstreise schon. Wobei diese die Abwesenheit nicht bloß von der Wohnung, sondern auch von der regelmäßigen Arbeitsstätte voraussetzt - allerdings egal wie weit weg oder nah dran, den früheren „Dienstgang“ gibts auch nicht mehr.

Schöne Grüße

MM