[ESt] km-Pausch. Geschäftsfahrten Betriebsausgabe

Hallo,

angenommen eine Person ist Freiberufler und macht ab und an Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW oder einem privat geliehenen PKW.

Ein eigener Geschäftswagen besteht nicht.

Diese Person möchte die Kosten dafür im Rahmen der 0,30 Euro pro gefahrenen km Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR verbuchen (Konto „Reisekosten Unternehmer“).

Dazu will die Person eine Liste der Fahrten erstellen, die Summe der gefahrenen km bilden und dann die Anzahl der km mit 0,30 Euro multiplizieren.

(Ausserdem will die Person bei längerer Abwesenheit auch den VMA als Betriebsausgabe verbuchen).

Nun fragt sich die Person: Da ja kein strenges Fahrtenbuch nötig ist, sondern nur eine Liste der gefahrenen Strecken, welche Daten müssen unbedingt in dieser Liste enthalten sein, damit sie akzeptiert werden kann?

Datum, Start- und Ziel-Ort sowie km-Zahl ist ja relativ klar.

Aber muss bei Ziel nur der Ort oder die genaue Adresse oder sogar der Name des Kunden angegeben werden?

Und womöglich auch der Zweck des Besuchs dort?

Müssen Abfahrt- und Ankunftszeiten festgehalten werden?

Und neben km-Zahl auch die genaue Wegstrecke (muss denn immer die kürzeste genommen werden)?

Gibt’s dazu Tipps aus der Praxis - darüber würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

und viele Grüße

Frank

Datum, Start- und Ziel-Ort sowie km-Zahl ist ja relativ klar.

Aber muss bei Ziel nur der Ort oder die genaue Adresse oder
sogar der Name des Kunden angegeben werden?

Und womöglich auch der Zweck des Besuchs dort?

Müssen Abfahrt- und Ankunftszeiten festgehalten werden?

Und neben km-Zahl auch die genaue Wegstrecke (muss denn immer
die kürzeste genommen werden)?

Mein Gott, Frank
mach dich nicht verrückt. Wenn du keine Fahrtkosten im hohen fünfstelligen Bereich erwartest, reicht es die beruflich gefahrenen km einfach zu schätzen und mal 0,30 € zu nehmen. Wenn die so ermittelten Fahrtkosten im Verhältnis zum Umsatz plausibel klingen, geht das anstandslos beim Finanzamt durch. Wenn du es ganz korrekt machen willlst, dann reichen folgende Aufzeichnungen:
Datum: 10.01.2006
Reiseziel/-route: Köln, Autobahn
km-Stand Ankunft: 17.600
gefahrene km dienstlich: 56 km
gefahrene km privat: -
Reisezweck: Kunde Müller
Am besten eine Tabelle mit den links genannten Spalten aufbauen.

Gruß
Denis

Bei http://www.klicktipps.de/download.htm#einkommensteuer gibt es eine Tabelle, die sich auch für Freiberuf oder Gewerbe verwenden lässt.

Viele Grüße
JoKu

Danke für den Link!

Bei http://www.klicktipps.de/download.htm#einkommensteuer gibt
es eine Tabelle, die sich auch für Freiberuf oder Gewerbe
verwenden lässt.

Danke!

Viele Grüße
Frank

Na das sind ja schon fast die Zeilen wie im Fahrtenbuch.

Aber es geht mir eher darum, was wirklich notwendig ist und was nur optional. Ggf. gibt es da auch keine Regelung und es gilt nur, was einem eventuellen Prüfer glaubwürdig erscheint.

Viele Grüße
Frank

Aber es geht mir eher darum, was wirklich notwendig ist und
was nur optional. Ggf. gibt es da auch keine Regelung und es
gilt nur, was einem eventuellen Prüfer glaubwürdig erscheint.

So ist es. Bis zu gewissen Beträgen wird nur geschaut, ob Deine Angaben plausibel erscheinen ohne das du zur Vorlage von irgendwelchen Unterlagen aufgefordert wirst. Nur bei Leute die ordentliche Umsätze machen und hohe Fahrtkosten ansetzten, kann es passieren, daß sie diese mit entsprechenden Aufzeichnungen belegen müssen. Dazu müssen deine Aufzeichnungen bestimmte Mindestangaben haben, damit sie akzeptiert werden. Mit denen, die ich dir genannt habe würdest du keine Probleme bekommen.
Gruß
Denis

Welche Belege notwendig?
Hi Denis,

welche Belege meinst Du bzw. wo ist das geregelt, was das FA als Glaubwürdigmachung anerkennen müsste?

Im vorliegenden Beispielfall würde eine Person mehrmals die Woche eine Strecke von rund 200km hin und wieder zurück fahren sowie kleinere Fahrten zur Post, zu Märkten etc.

Viele Grüße
Frank

Hi Denis,

welche Belege meinst Du bzw. wo ist das geregelt, was das FA
als Glaubwürdigmachung anerkennen müsste?

hallo,

  • so recht geregelt, ist das nicht konkret - kann die jetzt zumindest keinen pragraphen liefern… betrifft wohl die mitwirkungspflichten des stpfl. (89,90 AO)

aber es macht sinn z.b. werkstattrechnungen aufzuheben, da dort der km-stand i.d.r. vermerkt ist, oder eben die tankbelege, oder tüv-berichte - alles, womit glaubhaft gemacht werden kann, dass tatsächlich soviel gefahren wurde

Im vorliegenden Beispielfall würde eine Person mehrmals die
Woche eine Strecke von rund 200km hin und wieder zurück fahren
sowie kleinere Fahrten zur Post, zu Märkten etc.

  • wenns denn betrieblich veranlasst ist, gibts doch sicher rechnungen, die die fahrten belegen - z.b. zum großhändler, kunden, etc. - wenn dann die aufzeichnungen damit übereinstimmen, ist das schon sehr glaubhaft und nicht zu beanstanden…

gruß inder

Viele Grüße
Frank

Hi Denis,

welche Belege meinst Du bzw. wo ist das geregelt, was das FA
als Glaubwürdigmachung anerkennen müsste?

Hallo Frank,
dem was unten zu Belegen steht kann ich voll zustimmen. Du darfst dir das Steuerrecht nicht so vorstellen, daß alles bis ins Detail durch Vorschriften geregelt ist. z.B. ist nicht explizit geregelt wie du deine Nachweise zu erbringen hast. Es muß nur eine Methode sein, die plausibel glaubhaft macht, daß du eine bestimmte Ausgabe gehabt hast. Somit hast du hier mehr Freiheiten als du erwartet hast. Was glaubwürdig erscheint, hängt auch vom Beruf ab. Einem Außendienstler wird man hohe Fahrtkosten ohne Anfordern von Belegen eher durchgehen lassen als einem Beruf, von dem man erfahrungsgemäß weiß, daß nicht so viel gefahren werden muß.

Gruß
Denis