Hallo,
angenommen eine Person ist Freiberufler und macht ab und an Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW oder einem privat geliehenen PKW.
Ein eigener Geschäftswagen besteht nicht.
Diese Person möchte die Kosten dafür im Rahmen der 0,30 Euro pro gefahrenen km Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR verbuchen (Konto „Reisekosten Unternehmer“).
Dazu will die Person eine Liste der Fahrten erstellen, die Summe der gefahrenen km bilden und dann die Anzahl der km mit 0,30 Euro multiplizieren.
(Ausserdem will die Person bei längerer Abwesenheit auch den VMA als Betriebsausgabe verbuchen).
Nun fragt sich die Person: Da ja kein strenges Fahrtenbuch nötig ist, sondern nur eine Liste der gefahrenen Strecken, welche Daten müssen unbedingt in dieser Liste enthalten sein, damit sie akzeptiert werden kann?
Datum, Start- und Ziel-Ort sowie km-Zahl ist ja relativ klar.
Aber muss bei Ziel nur der Ort oder die genaue Adresse oder sogar der Name des Kunden angegeben werden?
Und womöglich auch der Zweck des Besuchs dort?
Müssen Abfahrt- und Ankunftszeiten festgehalten werden?
Und neben km-Zahl auch die genaue Wegstrecke (muss denn immer die kürzeste genommen werden)?
Gibt’s dazu Tipps aus der Praxis - darüber würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank