Hallo,
nehmen wir an, das für einen Berufsanfänger das Folgende greift:
„Alleinstehende ohne eigenen Hausstand können ab 2004 eine sog. quasidoppelte Haushaltsführung nicht mehr geltend machen, also die Zweitunterkunfts- und Verpflegungskosten nicht mehr abziehen (BMF-Schreiben vom 30.6.2004, BStBl. 2004 I S. 582). Das betrifft vor allem junge, ledige Arbeitnehmer mit eigener Wohnung am Arbeitsort, die im Haus der Eltern noch ein Zimmer bewohnen und in den elterlichen Haushalt eingegliedert sind, und viele Auszubildende, die am auswärtigen Ausbildungsort übernachten.“
Kann dieser Arbeitnehmer dennoch seine Wochendendfahrten zum ersten Wohnsitz geltend machen ?
Gruß
Karl
Kann dieser Arbeitnehmer dennoch seine Wochendendfahrten zum
ersten Wohnsitz geltend machen ?
Hallo Karl,
Die Heimfahrten zum ersten Wohnsitz können im Rahmen von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 € pro Entfernungs-km geltend gemacht werden.
Gruß
Denis
Ist
ganz einfach, schaffst du locker alleine.
natürlich, die Prozente kann jeder ausrechnen, nur die Ermittlung der :Einkünfte ist das noch nicht
aber alles nur so knapp daneben, dafür „einfach“
Musst du eigentlich jeden für dumm verkaufen?
Was hat dich gestochen, ich verkaufe niemanden für dumm! Wir dürfen hier nicht gleich auf alle möglichen Details eingehen, das wäre unzulässige Steuerberatung. Das müsstest du doch wissen. Außerdem ist es nicht schlimm, wenn sich einer z.B. bei der Abschreibung vertut und diese vom Gesamtkaufpreis berechnet und nicht (korrekterweise) nur vom Gebädeanteil, weil das Finanzamt sowas automatisch korrigiert.
Ein Tipp noch zur
Finanzierung: Laß in den Kreditvertrag schreiben, daß der
Kredit ausschließlich zur Finanzierung der vermieteten
Wohnungen dient. Auf diese Weise kannst du die Zinsen komplett
von der Steuer absetzen, und mußt sie nicht in einen
abziehbaren und nichtabziehbaren (für selbstgenutzte qm)
Anteil aufteilen.
auch so ein Halbwissen. Du empfiehlst also allen Ernstes bei :angenommenen Gesamtkosten von 1 Mill und 900 T Darlehen, einfach mir :nicht dir nichts zu vereinbaren, das das nur die vermietete Wohnungen :betrifft. Toll, einfach und falsch. Details stören da sicher und wie :man das richtig hinbekommt? vertrau mir, du weisst es nicht.
Was wirfst du hier mit fiktiven Zahlen um dich, und dann auch noch mit unrealistischen. Gewöhnlich werden Immobilien mit 30-40% Eigenkapital finanziert, und Fragesteller hat geschrieben, daß 2 von 5 Wohnungen selbstgenutzt werden. Somit sind 40% selbstgenutzt und man kan dann sehr wohl behaupten, daß diese mit Eigenkapital finanziert wurden. Anstatt jemandem Halbwissen vorzuwerfen, empfehle ich dir ein paar Fortbildungskurse.
Es ist nervtötend, wenn ein Looser hier ständig postet.
Was ist in dich gefahren??? Ein Gentleman wird niemals beleidigend, nur weil einer anderer Meinung ist. Das ist ein nichtkommerzielles Forum, deswegen finde ich es nicht in Ordnung, wenn ständig auf teuere Bezahldienste verwiesen wird. In anderen Rubriken dieses Forums ist es auch nicht üblich. Wenn man dich hört, könnte man meinen du bist ein Lobbist.
Weitere Meta-Diskussionen bitte per e-mail. (vgl. Brettbeschreibung).
Diesen Artikel lass ich bloß stehen, damit keiner sagt „Der darf und ich nicht“…
Schöne Grüße
MM