[ESt] Einkommensteuerpflicht

Sehr geehrte Wissende,

folgender Streit:
Standpunkt A: Als „normaler“ Arbeitnehmer (Jahreseinkommen ca. 40.000 Euro, ledig, Steuerklasse 1 bzw. verheiratet, beide Steuerklasse 4, keine Kinder, keine eingetragenen Freibeträge) kann ich es mir aussuchen, ob ich eine Einkommensteuererklärung abgebe oder nicht.
Standpunkt B: Nein, ich muss als Arbeitnehmer immer eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wer hat Recht?
Muss das Finanzamt auf eine eventuell bestehende Pflicht zur Einkommensteuererklärung hinweisen?

Viele Grüße
Kiwi

Sehr geehrte Wissende,

folgender Streit:
Standpunkt A: Als „normaler“ Arbeitnehmer (Jahreseinkommen ca.
40.000 Euro, ledig, Steuerklasse 1 bzw. verheiratet, beide
Steuerklasse 4, keine Kinder, keine eingetragenen Freibeträge)
kann ich es mir aussuchen, ob ich eine
Einkommensteuererklärung abgebe oder nicht.
Standpunkt B: Nein, ich muss als Arbeitnehmer immer eine
Einkommensteuererklärung abgeben.

Wer hat Recht?

hallo,

  • bei den oben geschilderten sachverhalten besteht keine pflicht

Muss das Finanzamt auf eine eventuell bestehende Pflicht zur
Einkommensteuererklärung hinweisen?

  • müssen tun sie es nicht - aber i.d.r. tun sie es bei steuerklassenänderungen und bei einträgen von freibeträgen…

gruß inder

Viele Grüße
Kiwi

Hallo,

Muss das Finanzamt auf eine eventuell bestehende Pflicht zur
Einkommensteuererklärung hinweisen?

  • müssen tun sie es nicht - aber i.d.r. tun sie es bei
    steuerklassenänderungen und bei einträgen von freibeträgen…

doch, müssen sie schon, tun sie auch, nämlich per öffentlichem Aushang in jedem Finanzamt.
Dort kann man auch nachlesen, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, aber wer liest das schon.

Man kann’s ja auch im Gesetz nachlesen, für Arbeitnehmer steht’s hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html

Gruß

Petz

Hallo,

Muss das Finanzamt auf eine eventuell bestehende Pflicht zur
Einkommensteuererklärung hinweisen?

  • müssen tun sie es nicht - aber i.d.r. tun sie es bei
    steuerklassenänderungen und bei einträgen von freibeträgen…

doch, müssen sie schon, tun sie auch, nämlich per öffentlichem
Aushang in jedem Finanzamt.
Dort kann man auch nachlesen, wer eine
Einkommensteuererklärung abgeben muss, aber wer liest das
schon.

hi petz,

wusste ich gar nicht…

Man kann’s ja auch im Gesetz nachlesen, für Arbeitnehmer
steht’s hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html

  • klar, das ist die gesetzesgrundlage - es ging ja um die spezielle aufforderung per post o.ä. - hast du nen hinweis, wo das gesetzlich geregelt ist, dass das amt hinweisen muss…

gruß inder

Gruß

Petz

Hi,

  • klar, das ist die gesetzesgrundlage - es ging ja um die
    spezielle aufforderung per post o.ä. - hast du nen hinweis, wo
    das gesetzlich geregelt ist, dass das amt hinweisen muss…

berechtigte Frage :smile:

Darüber hatte ich mir auch noch keine Gedanken gemacht :frowning:

Vielleicht trifft § 122 Abs. 3 und folgende AO zu:
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p122.html

Könnte passen, denke ich.

Gruß

Petz