[ESt]Regelm. wöchentliche Fahrten z Arzt absetzen?

Hallo,

dass man regelmäßige Fahrten zur Arbeit absetzen kann, ist mir klar. Ich stand allerdings völlig auf dem Schlauch, als mich eine Bekannte fragte, ob sie ihre Fahrten (das ganze Jahr über) zur einmal wöchentlichen Psychotherapie (hin und zurück je 20 km) absetzen kann?

Ich hab keine Ahnung. Sind sowas „außergewöhnliche Belastungen“, wie wenn man z.B. eine Brille kauft, oder die Rechnungen vom Zahnarzt für Kronen z.B. usw.?

Danke.
Chris

Hallo,

kurze Antwort:

ja, mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Gruß

petz

Hallo,

vielen Dank. Wie muss man das nachweisen?
Muss der Arzt akribisch jede einzelne Fahrt aufschreiben, um das zu bestätigen (denn in seinem Urlaub z.B. fällt ja dann auch schon mal eine Stunde aus)?

Chris

ja, mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer bei den
außergewöhnlichen Belastungen.

Gruß

petz

Hi,

der Therapeut stellt eine entsprechende Bescheinigung aus, das reicht dann.

Gruß

petz

Ich hab keine Ahnung. Sind sowas „außergewöhnliche
Belastungen“, wie wenn man z.B. eine Brille kauft, oder die
Rechnungen vom Zahnarzt für Kronen z.B. usw.?

Hi,

ja, aber man sollte bedenken bevor man in Papierkrieg verfällt und Fahrten aufschreibt, dass man allein mit den Fahrten wohl nicht die „zumutbare Belastung“ übersteigt. Ein gewisser %-Satz der Einkünfte (1-6%) ist zumutbar, nur was drüber angefallen ist, wirkt sich dann steuerlich aus. Also lohnt sich das aufschreiben der Fahrtkosten i.d.R. nur dann, wenn man ordentlich bei Optiker, Zahnarzt etc. bezahlt hat. Tipp: solche Kosten immer Jahresweise bündeln. Also möglichst in einem Kalenderjahr die Rechnungen von ZA, Optiker etc. zahlen. Wirkt sich dann in dem einen Jahr dann aus. Besser als wenn man alles „Kontofreundlich“ auf die Jahre verteilt und nie über die zumutbare Belastung kommt.

Mfg vom

showbee

Zumutbare Grenze von außergew. Belastungen?
Hallo,

aha, verstehe. Wo liegt denn für einen Single-Arbeitnehmer die „zumutbare Grenze“ für „außergewöhnliche Belastungen“?

Chris

ja, aber man sollte bedenken bevor man in Papierkrieg verfällt
und Fahrten aufschreibt, dass man allein mit den Fahrten wohl
nicht die „zumutbare Belastung“ übersteigt. Ein gewisser
%-Satz der Einkünfte (1-6%) ist zumutbar, nur was drüber
angefallen ist, wirkt sich dann steuerlich aus. Also lohnt
sich das aufschreiben der Fahrtkosten i.d.R. nur dann, wenn
man ordentlich bei Optiker, Zahnarzt etc. bezahlt hat. Tipp:
solche Kosten immer Jahresweise bündeln. Also möglichst in
einem Kalenderjahr die Rechnungen von ZA, Optiker etc. zahlen.
Wirkt sich dann in dem einen Jahr dann aus. Besser als wenn
man alles „Kontofreundlich“ auf die Jahre verteilt und nie
über die zumutbare Belastung kommt.

Mfg vom

showbee

aha, verstehe. Wo liegt denn für einen Single-Arbeitnehmer die
„zumutbare Grenze“ für „außergewöhnliche Belastungen“?

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE01…

bis 15.340 EUR Einkünfte p.a. = 5% der Einkünfte ist zumutbar
bis 51.130 EUR Einkünfte p.a. = 6% der Einkünfte ist zumutbar
darüber 7% der Einkünfte ist zumutbar

Mfg vom

showbee

Einkünfte brutto oder abzüglich aller Abgaben?

aha, verstehe. Wo liegt denn für einen Single-Arbeitnehmer die
„zumutbare Grenze“ für „außergewöhnliche Belastungen“?

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE01…

bis 15.340 EUR Einkünfte p.a. = 5% der Einkünfte ist zumutbar
bis 51.130 EUR Einkünfte p.a. = 6% der Einkünfte ist zumutbar
darüber 7% der Einkünfte ist zumutbar

Hallo,
danke, aber jetzt muss ich nochmal blöd fragen:

geht es da um die Einkünfte an sich, oder abzüglich aller Abgaben, Werbungskosten usw. oder einfach um die Einkünfte, z.B. das Gehalt brutto, falls man eben nur das als Einkünfte hat?

Danke.
Christina

geht es da um die Einkünfte an sich, oder abzüglich aller
Abgaben, Werbungskosten usw. oder einfach um die Einkünfte,
z.B. das Gehalt brutto, falls man eben nur das als Einkünfte
hat?

Hallo Christina,

„Einkünfte“ ist ein gesetzlicher Begriff des Einkommensteuergesetzes. Genau genommen geht es um den „Gesamtbetrag der Einkünfte“, bei einem Single ist das gleich der „Einkünfte“.

Bei einem Arbeitnehmer sind Einkünfte = Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten. Also VOR Abzug von Sozialversicherung und anderen Sonderausgaben.

Mfg vom

showbee

p.s. wie sich die Begriffe „zusammensetzen“ ergibt sich aus § 2 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE00…