[LoSt]hypothetisches Fahrgeld

Hallo,
hoffe, meine Überschrift passt zum Fall. Hoffe auch, das jemand folgendes Anliegen vielleicht mal besser erklären kann:

Man stelle sich vor ein Unternehmen, wo jeder Mitarbeiter ein eigenes Firmenfahrzeug braucht, da ständig wechselnde Baustellen angesteuert werden müssen. Es steht jeden Mitarbeiter frei, bereits von zu Hause aus mit dem Firmenfahrzeug zur jeweiligen Baustelle zu fahren und den Firmenwagen abends auch mit nach Hause zu nehmen. Getankt wird immer auf Firmenkarte.

Nun ändert Chef plötzlich einen Punkt auf den jeweiligen Jahresabrechnungen der Mitarbeiter (Dezember) und gibt hinterher dafür erst ne Erklärung ab:

Er schreibt auf jeder Abrechnung Brutto:
Prämie Firmenwagen xxx Euro
Sachbezug Firmenwagen xxx Euro
Fahrgeld Pauschal. A xxx Euro

Er schreibt netto in Abzug
gebracht:
Abzug LKW Versteuerung xxx Euro

So wie der Laie das sieht, ist das Bruttofahrgeld nicht mit dem sonstigen Bruttobezügen (Gehalt usw.) versteuert worden und wird
auch netto nicht ausgezahlt. Im Grunde ist es also ein hypothetisch
angegebenes Fahrgeld oder ähnlich.

Auf der Lohnsteuerkarte steht dieses Fahrgeld nur Brutto in der
Zeile 18. Pauschalbesteuerte AG Leistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Chef erklärt, er wolle das so handhaben, da er zuvor, wenn er diese Kosten anders bei seinen Steuerberater geltend gemacht hat, irgendwie immer ne kleine Buße ? in Kauf nehmen mußte. Es sei jedoch ne freiwllige Sache jedes Mitarbeiters dieses zu akzeptieren…

Mitarbeiter selbst gibt dieses natürlich auch in seinem Lohnsteuerausgleich an. Jedoch sagt das Programm bei Übernahme dieser Kosten unter Werbungskosten etwa folgendes " Werbungskostenpauschbetrag 920 Euro - minus Fahrkostenerstattung … Euro = nur noch Freibetrag in Höhe von … Rest Euro. Also der eingeräumte Freibetrag von 920 Euro, der bisher ohne Nachweise so akzeptiert wurde und das zu versteuernde Einkommen minderte, vermindert sich nur noch um xxx Euro Differenzbetrag, so das daß zu versteuernde Einkommen wieder höher angeschlagen wird. ?

Wo liegt das Problem. ?

Der Mitarbeiter profitiert zwar davon, den Firmenwagen nutzen zu können, um die eigene Karre nicht in die Kilometer zu treiben ect.,
aber ob das was Chef da ändert, alles so rechtlich richtig ist. ?

Danke im voraus.

Moni

Servus Monika,

wenn ich mal von der etwas dunklen „Prämie“ absehe, ist das die gänzlich normale Handhabung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils aus Dienstwagennutzung: Oben ins Brutto rein und aus dem Netto unten abgezogen, weil der Arbeitnehmer den Wert ja schon in Natura erhalten hat und nicht nochmal überwiesen kriegen soll.

Die Nutzung des Firmenfahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann man entweder voll ins Brutto reindrücken und die Geltendmachung der Aufwendungen den Arbeitnehmern überlassen. Töjä.

Man kann auch durch pauschale Versteuerung der Arbeitgeberleistungen für diese Wege die darauf entfallende Belastung etwas senken, das hat der Arbeitgeber hier gemacht. Das Honorar für den Rechenknecht, der die Klimmzüge ausrechnen musste, hat er darüber hinaus auf seine Kappe genommen. Schöner Zug von ihm.

Damit das in der ESt-Erklärung passt, müssen den Arbeitgeberleistungen entsprechende Aufwendungen gegenüberstehen. Also Zahl der Tage und Kilometer in Anlage N Seite zwei oben eingeben. Sonst werden bloß die Zuschüsse berücksichtigt, nicht die Aufwendungen. Auf diese Weise werden dann die Einkünfte höher, das ist richtig. Im Fall von Zuschüssen immer auch die Aufwendungen angeben, dann passts.

Aber ob das was Chef da ändert, alles so rechtlich richtig
ist. ?

Es ist das für ihn und für die Arbeitnehmer beste, was er machen kann. Viele Arbeitnehmer wären froh daran.

Schöne Grüße

MM