Hallo zusammen,
angenommen ein seit einigen Jahren tätiger Kleingewerbtreibender (4-III-Rechner)hat sich eine alten Bauernschrank (Kaufpreis z.B. 2000 Euro; Kaufdatum 01.01.2002) gekauft, den er in seinem Büro als Gadarobe nutzt. Nach einem halben Jahr verkauft er ihn mit für 3000 Euro. Im Rahmen einer Außenprüfung wird festgestellt, dass weder der Ankauf noch der Verkauf in der Steuererklärung für 2002 berücksichtigt wurden, weil der Steuerpflichtige den Gadarobenschrank als „Privatvergnügen“ angesehen hatte und dem steuerlich keine Bedeutung beimass.
Wenn der Steuerbescheid nun nachträglich geändert wird, sind dann auch die Betriebsausgaben (Ankauf und evtl. AfA für 6 Monate) zu berücksichtigen?
Hallo,
da es sich hier nicht um notwendiges Betriebsvermögen handelt, würde ich die Änderung nicht akzeptieren. Wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gewerbetreibende die Garderobe als gewillkürtes Betriebsvermögen angesetzt hat, hat das Finanzamt ein Beweisproblem. Es müsste der Schrank schon zumindest vom Geschäftskonto bezahlt worden sein, Abschreibungen müssten angesetzt worden sein, auf der Rechnung müsste der Geschäftsname stehen, Reparaturen am Schrank müssten betrieblich verbucht worden sein oder oder oder… ohne jeden Anhaltspunkt kann hier kein Veräusserungsgewinn angesetzt werden.
Und wenn doch, dann natürlich nur 1.000 EUR.
Mfg vom
showbee
Hallo,
Und wenn doch, dann natürlich nur 1.000 EUR.
Hallo showbee,
Danke für die Antwort! Kannst Du mir noch kurz den letzten Satz oben erklären? Was passiert mit der AfA - ist die erfolgsneutral?
Hi,
bsp. Kauf Wirtschaftsgut 01.07.2005 2.000 EUR, Verkauf 30.06.2006 3.000 EUR.
Abschreibungsberechnung: Annahme Nutzungsdauer 5 Jahre --> Abschreibung p.a. = 2.000 / 5 = 400 EUR.
Zeitanteilige Abschreibung 2005 = 200 EUR (6 v. 12 Monaten)
Zeitanteilige Abschreibung 2006 = 200 EUR (6 v. 12 Monaten)
Gesamte Gewinnminderung AfA = 400 EUR
Ermittlung Veräußerungsgewinn:
Verkaufspreis 3.000
abzgl. Buchwert 1.600 (2.000 Kaufpreis abzgl. 400 Abschreibung)
Gewinn 1.400 EUR
Saldo:
Abschreibungen - 400 EUR
Verkauf + 1.400 EUR
Saldo + 1.000 EUR
qed: Wenn alles in einem Jahr passiert, kann man AfA vernachlässigen. Wenn in verschiedenen Jahren, ist es ggf. möglich das Jahre nicht mehr korrigierbar sind.
Hier:
Gewinnminderung 2005 - 200 EUR
Gewinnerhöhung 2006 + 1.200 EUR
Durch Steuerprogression, verschiedene Einkünfte etc. ergeben sich mitunter Steuerbelastungsunterschiede!
Mfg vom
showbee
Vielen Dank!!!