[ESt]Krankengeld bei Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

Person A arbeitet in 2005 das erste Quartal und wird danach krank. Nach 6 Wochen beginnt die Krankengeldzahlung, die den Rest des Jahres statt Gehalt erfolgt. Muss das Krankengeld beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden? Wenn ja, welche Art von Dokument wird hier als Nachweis benötigt um die Höhe der bezogenen Leistungen anzugeben?

Danke und Grüße,
Ivo

Rest des Jahres statt Gehalt erfolgt. Muss das Krankengeld
beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden?

Ja. Das Krankengeld wird meines Wissens zwar nicht besteuert, aber bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt.

Wenn ja, welche Art von Dokument wird hier als Nachweis benötigt um
die Höhe der bezogenen Leistungen anzugeben?

Du solltest eine Abrechnung über das ausgezahlte Krankengeld bekommen. Falls nicht bei der Krankenkasse/Krankenversicherung anfordern.

Person A arbeitet in 2005 das erste Quartal und wird danach
krank. Nach 6 Wochen beginnt die Krankengeldzahlung, die den
Rest des Jahres statt Gehalt erfolgt. Muss das Krankengeld
beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden?

Ja, muss angegeben werden. Es wird zwar unterjährig steuerfrei ausbezahlt, unterliegt jedoch in der Jahreserklärung dem Progressionsvorbehalt (Lohnersatzleistungen). Je nach Höhe des Gesamteinkommens kann sich also anhand der Jahreserklärung eine Nachzahlung ergeben.

welche Art von Dokument wird hier als Nachweis benötigt um die
Höhe der bezogenen Leistungen anzugeben?

Die Krankenkasse gibt eine Bescheinigung über die bezogenen Lohnersatzleistungen aus, mit Angabe des Betrages für das Finanzamt. Die Bescheinigung kommt in der Regel automatisch. Zeitraum weiß ich nicht.

Grüsse
Alex