Hallo,
eine kurze Frage - vielleicht sehe ich das zu kompliziert - aber ich dachte bisher, eine Quittung nur mit simpel „Bürobedarf“ oder „Büromaterial“ ginge ebensowenig wie „EDV-Fachliteratur“ oder „medizinische Fachliteratur“. Es müssten immer die genauen Produkte angegeben sein (z.B. statt „Bürobedarf“ eben „Büroklammern“ und statt „medizinische Fachliteratur“ z.B. „Pschyrembel Auflage XYZ“).
Ein Kollege meinte jetzt, eine Person A nehme immer die allgemeinen Quittungen wie „Bürobedarf“, weil deren Händler die immer alle von Hand ausfülle (kein elektronisches Kassensystem, da kleiner Laden) und bisher wäre das bei jener Person gut gegangen.
Ist es nur „gut gegangen“ oder ist es „okay so“?
Macht es in den Anforderungen an die Quittung einen Unterschied, ob diese als Betriebsausgaben (bei Freiberufler) oder Werbungskosten (bei Angestellten) angesetzt wird?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
Ist es nur „gut gegangen“ oder ist es „okay so“?
Richtig erkannt. Es ist nur gut gegangen. Vieles hängt oft vom Ermessensspielraum des Finanzbeamten ab.
Auf der sicheren Seite bist Du nur wenn die Fachliteratur oder der Bürobedarf explizit auf der Rechnung angegeben ist.
Ich könnte Dir hier viele Fälle nennen in denen das Finanzamt derartige Dinge mangels korrekter Belege abgelehnt hat.
Grüsse
Alex
Richtig erkannt. Es ist nur gut gegangen. Vieles hängt oft vom
Ermessensspielraum des Finanzbeamten ab.
Hallo,
es hängt auch mit der Glaubwürdigkeit zusammen. 2-3 Belege über „Bürobedarf“ werden durchgehen. Wenn es dagegen 50 Belege sind mit allgemeinem Geschwafel… ich denke dann nicht.
Mfg vom
showbee
Hallo,
es hängt auch mit der Glaubwürdigkeit zusammen. 2-3 Belege
über „Bürobedarf“ werden durchgehen. Wenn es dagegen 50 Belege
sind mit allgemeinem Geschwafel… ich denke dann nicht.
Mfg vom
showbee
Sicherheit gibts nur mit einem ordnungsgemäßem Beleg, daß wollte glaube ich zumindest der Beitragsersteller wissen. Ich hatte auch Fälle in welchen ein Beleg über 5,90 EUR für „Fachliteratur“ abgelehnt wurde.
Wenn der Bearbeiter nicht will dann will er nicht, und das Recht ist dann zumindest auf seiner Seite.
Danke für Eure Antworten!
Vielen Dank für Eure Antworten!
Frank