Hallo nochmal,
16 EUR Kontoführungsgebühren
vielen lieben Dnak für diese schnellen Informationen,
Kilometerpauschale und „belegfreier Werbungskosten“ ware mir
schon bekannt, aber die Kontoführungsgebühren waren mir neu (
müssen die belegt werden, oder sind die auch pauschal?)
Die 110,- für Arbeitsmittel ohne Beleg sind NICHT gesetzlich verankert. Das ist einfach nur eine Pauschale die in der Regel ohne weitere Prüfung anerkannt wird.
Die 16,-- für Kontoführung hingegeben ist eine echte Pauschale.
Wenn durch den Umzug täglich etwa 60 Minuten Fahrzeit
eingespart werden, können zudem noch Umzugskosten (pauschale
und/oder tatsächl. Kosten wie zb. doppelte mietzahlung, etc…)
als Werbungskosten abgezogen werden. Das Thema Umzugskosten
halte ich für Laien allerdings sehr komplex
Gerade dieses Thema wäre für mich interessant, der pauschale
berag liegt, glaube ich bei ca. 550,- €, oder ? Was sind denn
die exakten bedingungen hierfür ?
Ein Indiz oder eine Voraussetzung für den Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten ist eine Fahrzeitersparnis von täglich etwa/mind. 60 Minuten. Andernfalls wäre der Umzug privat und nicht beruflich veranlasst. Die 60 Minuten müssen GLAUBHAFT GEMACHT werden. Wenn beispielsweise durch den Umzug lästiger Stau wegfällt bekommt man die 60 Minuten (also 30 Minuten einfach Wegstrecke) recht schnell zusammen.
Die abziehbaren Umzugskosten setzen sich zum einen aus einer pauschale (ledige 561 EUR + 50 % sofern der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahre), sowie tatsächlichen Kosten zusammen (doppelte Miete, Anschaffungskosten Kochherde/Öfen, Maklergebühren für alte oder neue Wohnung, doppelte Mietaufwendungen, Fahrtkosten zur Suche einer neuen Wohnungen, Fahrtkosten bei Durchführung des Umzugs, damit zusammenhängende Unfall- parkgebühren, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungs Umzugshelfen, etc…). Kurz gesagt, sehr umfangreich.
Ich hab da so eine schöne 2-seitige Vorlage die ich zur Verfügung stellen könnte.
Um kein Geld zu verschenken, daher mein Tipp einen
Steuerberater oder einen fachlich versierten
Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.
Werde ich auf jeden Fall tun, aber fallen Dir/Euch spontan
noch andere Dinge ein? Der Job als Speditionskaufmann schein
nicht viel zu bieten zu haben ( in steuerlicher Hinsicht
)
Pauschalen gibts keine weiteren. Wenn Dir keine weiteren Werbungskosten entstanden sind (mögl. Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, etc.!), gibts auch nichts abzuziehen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.