Hallo!
Angenommen, man kündigt eine Lebensversicherung, die noch keine 12 Jahre läuft und erhält einen Rückkaufswert von ca. 2.500 Euro. Die Differenz zwischen Einzahlungen und Rückkaufswert muss selbst über die Steuererklärung versteuert werden, oder?
Wenn ich bis dahin richtig liege: Die Steuern dafür können ja nicht riesig sein. Kann man die Steuern mit dem Sparerfreibetrag decken, wenn man keine anderen Kapitalerträge hat?
Wann ja: Wie deckt man die Steuern mit dem Sparerfreibetrag? Läuft das über die Steuererklärung? Oder muss man dem Versicherungsunternehmen dazu noch irgendwas mitteilen?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten. Ich hoffe ich habe mit meinen Annahmen nicht ganz falsch gelegen.
Chrissssi
Die Versicherung weiss immer welcher Teil Zisen und welcher Kapital ist.
Wenn sie freundlich ist, wird sie Dir bei der Kündigungsbestätigung einen Hinweis geben, dass Du ihr schleunist einen Freistellungsauftrag über XX Euro stellen sollst.
Ansonsten wird die ZaSt von der Versicherung einbehalten, Du kriegst eine Steuerbescheinigung und die kannst Du bei der Steuererklärung anrechnen.
Hallo,
nur noch eine kurze Kommentierung:
Hallo!
Angenommen, man kündigt eine Lebensversicherung, die noch
keine 12 Jahre läuft und erhält einen Rückkaufswert von ca.
2.500 Euro. Die Differenz zwischen Einzahlungen und
Rückkaufswert muss selbst über die Steuererklärung versteuert
werden, oder?
So einfach Rückkaufswert - Einzahlung funktioniert das nur bei Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen sind (und auch da nur, wenn keine Zusatzbausteine enthalten sind). Bei älteren Verträgen ist das erheblich komplizierter mit der Berechnung eines steuerpflichtigen Ertrages(die Versicherung solte das aber wissen
).
Ansonsten wurden die Fragen ja schon beantwortet.
Viele Grüße
Thomas K.