[ESt] Zweitwohnung - Miete absetzen?

Hallo liebe Experten!

Junge Leute haben häufig Fragen wie diese, wenn sie ihre erste Steuererklärung abgeben müssen:

Kann man eigentlich die Miete, die man für eine Zweitwohnung am Arbeitsort zahlt, von der Steuer absetzen?
Ist das von irgendwelchen Faktoren abhängig - z.B. der Entfernung zur Erstwohnung? Was ist, wenn das z.B. 40 km sind?
Und unter welchen Bedingungen wird eine Zweitwohnung als solche anerkannt? Muss man z.B. verheiratet sein? Oder reicht es auch, wenn der Erstwohnsitz das Familienhaus der Eltern ist?
Wenn man die Miete nicht absetzen kann - ist es erlaubt, stattdessen tägliche Fahrten (Entfernungspauschale) abzusetzen? Oder geht das nicht, wenn man sich ein Zimmer am Arbeitsort gemietet hat und darum auch oft dort schläft?
Kann man dann zumindest Wochenendheimfahrten absetzen?

Viele Fragen - tut mir leid! Würde mich freuen, wenn mir jemand irgendwelche davon beantworte kann.

Hallo Michaela,

Deine Frage ist nicht als Fallstudie gestellt. Daher bekommst Du wohl keine Antworten.

Du kannst hier unter Umständen sehr viel absetzen (Stichwort: Doppelter Haushalt). Das Thema ist leider sehr sehr komplex und ich würde Dir auf jedenfall empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, da Du sonst unter Umständen sehr viel Geld verschenkst.

Grüsse

Alex

Kann man eigentlich die Miete, die man für eine Zweitwohnung
am Arbeitsort zahlt, von der Steuer absetzen?
Ist das von irgendwelchen Faktoren abhängig - z.B. der
Entfernung zur Erstwohnung? Was ist, wenn das z.B. 40 km sind?
Und unter welchen Bedingungen wird eine Zweitwohnung als
solche anerkannt? Muss man z.B. verheiratet sein? Oder reicht
es auch, wenn der Erstwohnsitz das Familienhaus der Eltern
ist?
Wenn man die Miete nicht absetzen kann - ist es erlaubt,
stattdessen tägliche Fahrten (Entfernungspauschale)
abzusetzen? Oder geht das nicht, wenn man sich ein Zimmer am
Arbeitsort gemietet hat und darum auch oft dort schläft?
Kann man dann zumindest Wochenendheimfahrten absetzen?

Hallo Michaela,
Du hast die Wahl zwischen der doppelten Haushaltsführung und der Entfernungspauschale. Voraussetzung für doppelte HF ist, daß du zwei Wohnungen unterhälst, z.B. reicht ein Zimmer bei den Eltern nicht mehr aus. Absetzbare Kosten wären in diesem Fall: Fahrtkosten für Heimfahrten (0,30 €), Verpflegungspauschale (max. 3 Monate), Miete für Zweitwohnung, Einrichtungskosten der Zweitwohnung. Falls du bei den Eltern wohnst ist doppelte HF nicht möglich. Einige böse Buben umgehen dies indem sie sich ein kleines Appartment am Beschäftigungsort anmieten und in der Steuererklärung angeben, daß sie von der weiter entfernten Elternwohnung gependelt sind (Entfernungspauschale). Das ist zwar nicht in Ordnung, wird aber gemacht, weil das Finanzamt selten dahinterkommt. Mit einem Steuerprogramm kannst du leicht ausrechnen welche Alternative für dich günstiger ist.

Gruß
Denis

Hallo Michaela,

soo viel Wahlfreiheit, wie Denis erzählt, hat ein lediger Arbeitnehmer nicht:

Für einen unverheirateten Arbeitnehmer, der am beibehaltenen Wohnort keinen eigenen Hausstand unterhält, sondern bei den Eltern wohnt, sind Aufwendungen für eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung keine Werbungskosten, einfach Null.

Unabhängig davon gibt es für Fahrten, die nicht tatsächlich stattfinden, auch keine Entfernungspauschale.

Außerdem kein Ansatz der weiteren Entfernung, wenn zwei Wohnungen bestehen, von denen die weiter entfernte nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet.

Es ist ziemlich nützlich, den gesamten Text von § 9 EStG zu diesem Thema zu lesen, auch wenn das etwas zähe Kost ist. Aber es hilft, Thekenweisheiten vom gegebenen legalen Rahmen zu unterscheiden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michaela,

soo viel Wahlfreiheit, wie Denis erzählt, hat ein lediger
Arbeitnehmer nicht:

Wenn man seine Verhältnisse so gestaltet, daß sie auf die Vorschriften passen, hat man de facto und völlig legal die Wahlfreiheit zwischen den beiden genannten Methoden.

Für einen unverheirateten Arbeitnehmer, der am beibehaltenen
Wohnort keinen eigenen Hausstand unterhält, sondern bei den
Eltern wohnt, sind Aufwendungen für eine beruflich begründete
doppelte Haushaltsführung keine Werbungskosten, einfach Null.

Wer mit seinem Freund/Freundin eine Wohnung unterhält und am Beschäftigungsort eine Zweite, ist wieder im Geschäft. Und das ist wirklich schnell eingerichtet, Gang zum Einwohnermeldeamt genügt.

Unabhängig davon gibt es für Fahrten, die nicht tatsächlich
stattfinden, auch keine Entfernungspauschale.

Wer weiß das schon so genau? Die Entfernungspauschale ist beim Arbeitnehmer eine der wenigen Möglichkeiten, wo er noch echte Gestaltungsmöglichkeiten hat, und zwar so Gute, daß der Gesetzgeber schon wieder eine Kürzung vorgenommen hat, weil ihm das ein Dorn im Auge ist.

Es ist ziemlich nützlich, den gesamten Text von § 9 EStG zu
diesem Thema zu lesen, auch wenn das etwas zähe Kost ist. Aber
es hilft, Thekenweisheiten vom gegebenen legalen Rahmen zu
unterscheiden.

Im Gesetztestext wird man gewiß keine Steuertipps erhalten. Außerdem verbreite ich keine Thekenweisheiten, sondern Gestaltungstipps, die jeder Großkonzern durch sog. Sachverhaltsgestaltung täglich anwendet.

Gruß
Denis

Hallo Michaela,

durch einen anderen Beitrag bin ich grade drauf aufmerksam geworden, ich hab noch was vergessen:

Der Begriff „Haushalt“ ist immer abhängig vom tatsächlichen Bestehen eines Haushaltes (= Schlafen, Waschen, Essen). Die Frage, wer wo gemeldet ist, ist dabei vollkommen belanglos. Verstöße gegen das Melderecht gehen den Fiskus nichts an, niemand auf dem FA kümmert sich darum, aber:

Wenn ich mich bei meinem Bruder in Santarém anmelde und gegenüber dem Monnemer Einwohnermeldeamt behaupte, nur noch Adelheid würde weiterhin in unserer Wohnung leben, werde ich dadurch keineswegs steuerlich zum Brasilianer. Ich bleibe ein zugewanderter Filsbächer. Nebbich.

Wenn ich gegenüber dem FA Monnem-Stadt das gleiche behaupte, wirds allerdings (im wörtlichen Sinn) kriminell, weil hier in jedem Fall Vorsatz gegeben ist - niemand wird mir abnehmen, ich hätte bloß aus Versehen geglaubt, in Santarém zu wohnen, und mich irgendwie drüber getäuscht, dass ich jeden Morgen ein Haus in MA-Schwetzingerstadt verlasse.

Insofern muss man ziemlich genau überlegen, was für eine „Gestalterei“ man betreiben will: Viele vollmundig angepriesenen Tipps stellen sich da schnell als Dinge raus, an denen ein ganz lästiger Rattenschwanz dran hängt. Ich habe das Thema „habe nicht gewußt“ schon als eine Art Sport mit allerhand Bußgeld- und Strafsachenstellen durchexerziert. Aber man muss es mögen; das gilt übrigens auch für international agierende Konzerne - auch die kriegen nichts geschenkt. Das weiß ich nicht vom Hörensagen, sondern aus unmittelbarem Erleben von Rempeleien mit dem deutschen Fiskus u.a. von der Immobilientochter einer mittelgroßen französischen Geschäftsbank, von Europas Ackerschlepperhersteller Nr. 1, von einer Großmolkerei, die zeitweise für französischen Sonderangebotsbrie ungefähr 3/4 des deutschen Marktes in den Reifekellern hatte und von einem Weinimporteur, der zeitweise über dreihundert Aushilfen zum Regalauffüllen beschäftigt hat.

Grundsätzlich ist Steuerminimierung niemals ein vernünftiges Ziel, weder für einen Unternehmer, noch für sonst irgendeinen ökonomisch agierenden Menschen. Es ist zumindest zweckmäßig zu fragen „was bringt es - was kostet es“: Das wäre dann Steueroptimierung, ein feiner Unterschied. Ein Berufsanfänger, der von vornherein ein Gehalt bezieht, das es lohnend macht, für achthundert Euro mehr oder weniger Werbungskosten ein nicht ganz harmloses Risiko einzugehen und, wenns eng wird, einen kompetenten Fachmann zu beauftragen, ist zu beneiden: So viele gibts davon nicht.

Was „Gestaltungen“ Marke Konz und Co. betrifft: Man kann diese viel besser beurteilen, wenn man zunächst eine gewisse Übung diesseits der Grenze zur Illegalität erwirbt. Nach ein paar Jahren ist man so sicher in dem Kram, dass man sich eigene Gedanken zu der Thematik machen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

Wenn ich mich bei meinem Bruder in Santarém anmelde und
gegenüber dem Monnemer Einwohnermeldeamt behaupte …

Nicht beim Bruder anmelden. So klappt es nicht. Beim Lover soll sie sich anmelden. Und da es plausibel ist, daß man mit einem Lover einen Haushalt führt, steht der doppelten HF nichts im Weg. Für eine moderne Frau ist das wirklich keine große Übung.

Wenn ich gegenüber dem FA Monnem-Stadt das gleiche behaupte,
wirds allerdings (im wörtlichen Sinn) kriminell, weil hier in
jedem Fall Vorsatz gegeben ist …

ja, ja das ist jetzt wieder die bekannte Panikmache, die sich bei einigen hier im Forum eingebürgert hat. Fakt ist, man beschreibt dem Finanzamt, warum man glaubt, daß man Anspruch auf doppelte HF hat. Je nach dem wie gut das formuliert ist, entscheidet das Finanzamt ob es dies akzeptiert oder ablehnt. Da ist nichts kriminelles dabei. So habe ich bei mir auch doppelte HF durchgekriegt, obwohl ich nur bei den Eltern gewohnt habe. Die Erstattung war so groß, daß ich Weichnachten, Ostern und Geburtstag auf einmal feiern konnte. Aber wer keine Courage hat etwas auszuprobieren, sondern wie ein Schaaf alles hinnimmt wie es ist, kann nichts gewinnen.

Grundsätzlich ist Steuerminimierung niemals ein vernünftiges
Ziel, weder für einen Unternehmer, noch für sonst irgendeinen
ökonomisch agierenden Menschen. Es ist zumindest zweckmäßig zu
fragen „was bringt es - was kostet es“: Das wäre dann
Steueroptimierung, ein feiner Unterschied.

Ich glaube nicht,daß einen Kunden der akademische Unterschied zwischen Minimierung und Optimierung interessiert und Steuervermeidung ist bei einem solchen Steuersystem immer erstrebenswert. Was soll denn sonst die Aufgabe der teueren Steuerberater sein, als die Steuerschuld zu minimieren? Irgendwie haftet an deiner Argumentationsweise viel Idealismusdenken. Drückst du etwa auch noch die Schulbank?

Gruß
Denis