[ESt][USt] UnternehmerA nutzt Firmen-PKW privat

Ein Unternehmer (führt eine Einnahme-Überschussrechnung) nutzt einen Firmen-PKW (Anschaffung bspw. im Jahre 2005) auch für Privatfahrten. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung muss er hierfür die unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen. Diese hat gem. Gesetz die PKW-AfA zu enthalten.

  1. Ist diese AfA vom Netto-Anschaffungswert (€ 10.000) oder vom Brutto-Anschaffungswert (€ 11.600) zu berrechnen? (Bsp. Netto 10000,00 + MwSt. 1600,00 = Brutto 11.600,00)

  2. Muss dieser Unternehmer im Voranmeldeformular den eigentlichen Firmenumsatz von bspw. € 20.000 um die ermittelte unentgeltliche Wertabgabe (z.B € 500) auf € 20.500 erhöhen?

  3. Wie hat eine Unternehmer am Jahresende den sich aus der PKW-Nutzung resultierenden Vorteil zu versteuern (EStG-mäßig und UStG-mäßig)?

Wie versteuert der Unternehmer seinen Eigenverbrauch? Nach 1 % Regelung oder nach Fahrtenbuch?

AfA wird, sofern Vorsteuerabzug bestand, grundsätzlich vom Nettowert vorgenommen.

Grüsse

Alex

Ergänzung ---- Unternehmer nutzt Firmen-PKW
Der Unternehmer führt in diesem Beispiel ein Fahrtenbuch.

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Servus Michael,

  1. Ist diese AfA vom Netto-Anschaffungswert (€ 10.000) oder
    vom Brutto-Anschaffungswert (€ 11.600) zu berrechnen? (Bsp.
    Netto 10000,00 + MwSt. 1600,00 = Brutto 11.600,00)

Sie ist zu berechnen von den AHK = Anschaffungs- und Herstellungskosten. Anrechenbare Vorsteuer gehört nicht dazu.

  1. Muss dieser Unternehmer im Voranmeldeformular den
    eigentlichen Firmenumsatz von bspw. € 20.000 um die ermittelte
    unentgeltliche Wertabgabe (z.B € 500) auf € 20.500 erhöhen?

Ja, Umsätze und Entnahmen gehören ins gleiche Feld.

  1. Wie hat eine Unternehmer am Jahresende den sich aus der
    PKW-Nutzung resultierenden Vorteil zu versteuern (EStG-mäßig
    und UStG-mäßig)?

Ertragsteuerlich ist die Leistungsentnahme Ertrag = die Einkünfte erhöhend, umsatzsteuerlich Teil der Umsätze.

Schöne Grüße

MM