Ein Unternehmer (führt eine Einnahme-Überschussrechnung) nutzt einen Firmen-PKW (Anschaffung bspw. im Jahre 2005) auch für Privatfahrten. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung muss er hierfür die unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen. Diese hat gem. Gesetz die PKW-AfA zu enthalten.
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Ist diese AfA vom Netto-Anschaffungswert (€ 10.000) oder vom Brutto-Anschaffungswert (€ 11.600) zu berrechnen? (Bsp. Netto 10000,00 + MwSt. 1600,00 = Brutto 11.600,00)
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Muss dieser Unternehmer im Voranmeldeformular den eigentlichen Firmenumsatz von bspw. € 20.000 um die ermittelte unentgeltliche Wertabgabe (z.B € 500) auf € 20.500 erhöhen?
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Wie hat eine Unternehmer am Jahresende den sich aus der PKW-Nutzung resultierenden Vorteil zu versteuern (EStG-mäßig und UStG-mäßig)?
Wie versteuert der Unternehmer seinen Eigenverbrauch? Nach 1 % Regelung oder nach Fahrtenbuch?
AfA wird, sofern Vorsteuerabzug bestand, grundsätzlich vom Nettowert vorgenommen.
Grüsse
Alex
Ergänzung ---- Unternehmer nutzt Firmen-PKW
Der Unternehmer führt in diesem Beispiel ein Fahrtenbuch.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus Michael,
- Ist diese AfA vom Netto-Anschaffungswert (€ 10.000) oder
vom Brutto-Anschaffungswert (€ 11.600) zu berrechnen? (Bsp.
Netto 10000,00 + MwSt. 1600,00 = Brutto 11.600,00)
Sie ist zu berechnen von den AHK = Anschaffungs- und Herstellungskosten. Anrechenbare Vorsteuer gehört nicht dazu.
- Muss dieser Unternehmer im Voranmeldeformular den
eigentlichen Firmenumsatz von bspw. € 20.000 um die ermittelte
unentgeltliche Wertabgabe (z.B € 500) auf € 20.500 erhöhen?
Ja, Umsätze und Entnahmen gehören ins gleiche Feld.
- Wie hat eine Unternehmer am Jahresende den sich aus der
PKW-Nutzung resultierenden Vorteil zu versteuern (EStG-mäßig
und UStG-mäßig)?
Ertragsteuerlich ist die Leistungsentnahme Ertrag = die Einkünfte erhöhend, umsatzsteuerlich Teil der Umsätze.
Schöne Grüße
MM