Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der Versteuerung von Abfindungen aus?
Angenommen, ein Mitarbeiter einer grossen Firma kommt nach ca. 3 Jahren aus dem unbezahlten Sonderurlaub mit neu erworbenen Qualifikationen und Studienabschluss zurueck in seine alte Abteilung.
In dieser Abteilung gibt es keine Arbeit fuer den Mitarbeiter. Er ist quasi ein finanzieller Aufwand fuer die Firma, aber nicht produktiv taetig.
Dem Mitarbeiter wird nahegelegt, sich in eine andere Abteilung zu bewerben. Was er aber nicht machen muss.
Dem Mitarbeiter (mittlerweile 7,5 Jahre Betriebszugehoerigkeit) kam die Idee anzufragen, ob eine Abfindungszahlung in diesem Fall moeglich waere.
Fuer den Fall, der ledige Mitarbeiter wuerde nur im Januar des aktuellen Jahres (Monatsgehalt ca. 2300 Euro) arbeiten und dann diese Abfindung genehmigt bekommen und einen Betrag zwischen 18.000 und 25.000 Euro gezahlt bekommen.
Wie sieht es dann mit der Versteuerung aus?
Wieviel wuerde dem Mitarbeiter denn in etwa uebrigbleiben?
Herzlichen Dank im Voraus und liebe Gruesse,
Melanie