[ESt] Versteuerung von Abfindungszahlungen

Hallo zusammen,

kennt sich jemand mit der Versteuerung von Abfindungen aus?

Angenommen, ein Mitarbeiter einer grossen Firma kommt nach ca. 3 Jahren aus dem unbezahlten Sonderurlaub mit neu erworbenen Qualifikationen und Studienabschluss zurueck in seine alte Abteilung.

In dieser Abteilung gibt es keine Arbeit fuer den Mitarbeiter. Er ist quasi ein finanzieller Aufwand fuer die Firma, aber nicht produktiv taetig.
Dem Mitarbeiter wird nahegelegt, sich in eine andere Abteilung zu bewerben. Was er aber nicht machen muss.

Dem Mitarbeiter (mittlerweile 7,5 Jahre Betriebszugehoerigkeit) kam die Idee anzufragen, ob eine Abfindungszahlung in diesem Fall moeglich waere.

Fuer den Fall, der ledige Mitarbeiter wuerde nur im Januar des aktuellen Jahres (Monatsgehalt ca. 2300 Euro) arbeiten und dann diese Abfindung genehmigt bekommen und einen Betrag zwischen 18.000 und 25.000 Euro gezahlt bekommen.

Wie sieht es dann mit der Versteuerung aus?
Wieviel wuerde dem Mitarbeiter denn in etwa uebrigbleiben?

Herzlichen Dank im Voraus und liebe Gruesse,
Melanie

hi,

wenn sonst keine anderen einkünfte vorliegen, wäre die jahressteuer 0,00

sollte es zustande kommen, wäre es ratsam, bei auszahlung der abfindung, zu bestätigen bzw. mit in den auflösungsvertrag zu übernehmen, dass der arbeitnehmer selbst für die besteuerung der abfindung sorge trägt, und die abfindung somit netto ausgezahlt wird

gruß inder

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Hallo,

steuerfrei bekommt man 7.200 EUR Ablösung maximal, aber nur wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Wenn man also zum Arbeitgeber geht und fragt „Hey, ich will hier weg, du wirst mich nicht los, gib mir 10.000 EUR und ich hau ab“ dann ist das voll steuerpflichtig. Also auf die Formulierung der Vereinbarung achten!

Die Steuerbelastung hängt dann von den anderen Einkünften im Monat und im Jahr ab.

Mfg vom

showbee