Hallo,
eine kurze Verständnisfrage: sowohl Gewinne aus dem Verkauf von nicht genutzten (also vermieteten) Wohnungen als auch solche aus dem Verkauf von Aktien sind doch private Veräußerungsgeschäfte. Somit steuerpflichtig innerhalb der Fristen.
Wenn nun bei einer Person ein Verlustvortrag aus Verlusten von Aktienverkäufen vorliegt und im Laufe des aktuellen Jahres bei dieser Person ein Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie anfällt, dann sollte doch von diesem Gewinn der vorgetragene Verlust abziehen lassen.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank