[ESt]Gewinn Immoverkauf mi Aktienverlusten verrech

Hallo,

eine kurze Verständnisfrage: sowohl Gewinne aus dem Verkauf von nicht genutzten (also vermieteten) Wohnungen als auch solche aus dem Verkauf von Aktien sind doch private Veräußerungsgeschäfte. Somit steuerpflichtig innerhalb der Fristen.

Wenn nun bei einer Person ein Verlustvortrag aus Verlusten von Aktienverkäufen vorliegt und im Laufe des aktuellen Jahres bei dieser Person ein Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie anfällt, dann sollte doch von diesem Gewinn der vorgetragene Verlust abziehen lassen.

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Wenn nun bei einer Person ein Verlustvortrag aus Verlusten von
Aktienverkäufen vorliegt und im Laufe des aktuellen Jahres bei
dieser Person ein Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten
Immobilie anfällt, dann sollte doch von diesem Gewinn der
vorgetragene Verlust abziehen lassen.

Hallo Frank,
in diesem Fall darf verrechnet werden. Es ist nur nicht zulässig Spekulationsverluste mit anderen Einkünften zu verrechnen. Bei Zusammenveranlagung mindern sogar die Verluste des einen Ehegaten die Gewinne des anderen Ehegatten.

gruß
Denis

Danke!
Hi Denis,

danke für die Antwort!

Viele Grüße
Frank