[ESt] Abschreibung Fenster etc

Hallo,

wie werden Fenster, Gardinen und Umbauten behandelt bei Betriebsgebäuden ? Werden diese zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben ? Bemisst sich die Nutzungsdauer nach der Nd des Gebäudes ?

Gardinen müssten doch sofort abzugsfähig sein, da nicht fest verbunden. Fenster, die nachträglich ausgetauscht werden, sind aber zu aktivieren. Aber die Nd ?

Und wie wird bspw. ein neu gestalteter Eingangsbereich behandelt ?

Vielen Dank

Gruß
Aaliyah

Hi,

Gardine = Aufwand (sicherlich nicht über 410 EUR?)
Umgestaltung = Aufwand (weil sicherlich Kleinteile)
Fenster = ggf. Erhaltungsaufwand, wenn alte Fenster raus mussten, sonst auf die Immobilie zu aktivieren und über deren Restlaufzeit abschreiben.

Mfg vom

showbee