Hallo,
wie werden Fenster, Gardinen und Umbauten behandelt bei Betriebsgebäuden ? Werden diese zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben ? Bemisst sich die Nutzungsdauer nach der Nd des Gebäudes ?
Gardinen müssten doch sofort abzugsfähig sein, da nicht fest verbunden. Fenster, die nachträglich ausgetauscht werden, sind aber zu aktivieren. Aber die Nd ?
Und wie wird bspw. ein neu gestalteter Eingangsbereich behandelt ?
Vielen Dank
Gruß
Aaliyah