[USt] Gilt Empfangsschein als Rechnung?

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Jan 2006

Hallo,

eine kurze Frage nochmals dazu, was das FA in Sachen VSt-Abzug als Rechnung ansieht bzw. akzeptiert - über Hinweise würde ich mich freuen:

Angenommen eine Person ist Freiberufler kauft in einem Möbelhaus eine Büroausstattung (Regale, Schränke etc.).

Von diesem Möbelhaus erhält sie daraufhin ein Papier, das mit "Empfangsschein" überschrieben ist.

Darauf aufgeführt sind Name und Anschrift das Käufers sowie des Möbelhauses, die USt-ID des Möbelhauses, eine fortlaufende Nummer (mit "Empfangsscheinnummer" bezeichnet), das aktuelle Datum, der Hinweis "Selbstabholer, voraussichtlicher Abholtermin: xx.xx.2005", die einzelnen Möbelstücke mit Bezeichnung, Menge, Artikelnummer, EInzelpreis, Gesamtpreis, der Gesamtbetrag insgesamt, 16% USt., der USt-Betrag, der Netto-Betrag, die Unterschrift des Verkäufers.

Von der Kasse wurde dann die Quittierung der Anzahlung (20% des Preises) draufgedruckt mit Datum.

Bei Abholung der Möbel wurde im Lager vom zuständigen Bearbeiter die Restzahlung mit Datum von Hand quittiert.

Gilt sowas als Rechnung, auch wenn "Empfangsschein" daraufsteht?

D.h. könnte dies nicht nur als Beleg der Betriebsausgabe gelten sondern auch für den VSt-Abzug verwendet werden?

Oder fehlen dazu Angaben bzw. der Hinweis "Rechnung"?

Vielen Dank im voraus!

Viele Grüße
Frank

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: [USt] Gilt Empfangsschein als Rechnung?

    Hallo,

    hier hilft ein kurzer Blick in §14 USTG
    http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/BJNR119530979B...

    Eine Rechnung ist jedes Dokument mit der eine L&L abgerechnet wird, unabhängig davon, wie es bezeichnet wird. Dieser Empfangsschein kann daher grundsätzlich wie eine Rechnung verbucht werden. Es ist jedoch zu prüfen, ob die in § 14 geforderten Mindestangaben enthalten sind. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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