bislang ist eine Person (Freiberufler) immer nach dem Motto verfahren, berufliche Ausgaben nicht am Sonntag zu fabrizieren (z.B. Fahrten, Geschäftsessen etc.).
Nun lässt es sich manchmal aber nicht vermeiden, gerade bei Treffen mit anderen Freiberuflern, da alle eben am Sonntag endlich mal ausreichend Zeit haben, die Zusammenarbeit zu diskutieren, und nicht nur zwischen diversen anderen Termin sehr gehetzt.
Wären so entstandene Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben problemlos absetzbar oder gilt der Grundsatz „sonntags nie“?
wenn es eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass war, und wenn die eingetragenen Personen wirklich dabei waren, spricht sicherlich nichts dagegen - „Geld nehmen am Schabbes“ ist durch deutsches Steuerrecht nicht untersagt.
Von früheren auf künftige Erfahrungen zu schließen, ist zu kurz gegriffen: Die früher nicht bestehende Verpflichtung, elektronisch verarbeitete FiBu-Daten (und das sind eigentlich alle) auch elektronisch lesbar zur Prüfung verfügbar zu halten, ermöglicht solche Suchläufe wie: „Ausgabe aller Kassenbelege, deren Datum auf einen Sonntag fällt“. Und da bietet es sich an, diese oder jene Kontrollmitteilung zu schreiben.