Hallo,
kann mir bitte jemand die Gesetzesgrundlage nennen, wo drin steht, wieviel ein AN p.a. dazuverdienen darf, ohne Steuern zu zahlen?
D.h., ein ‚normaler‘ Angestellter darf bis (glaub ich) ca. 800 Euro pro Jahr eine (mehrwertsteuerfreie?) Rechnung schreiben (egal für was, also Verkauf, Dienstleistung usw), ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.
Wer kennt den genauen Betrag und den richtigen Paragrafen?
Danke und Gruß
Marlene
Hallo,
neben Lohneinkünften darf man im Jahr noch 410,-€ Einkünfte haben, siehe § 46 Abs. 3 EStG.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html
Viele Grüße
C.
Hallo Cirwalds,
vielen Dank für deinen Hinweis! Könntest du mir bitte auch noch sagen, ob die Rechnung in diesem Fall mit oder ohne MwSt gestellt werden muß? (ich würde sagen ohne, da ein Angestellter ja nicht umsatzsteuerpflichtig ist).
Danke und Gruß
Marlene
neben Lohneinkünften darf man im Jahr noch 410,-€ Einkünfte
haben, siehe § 46 Abs. 3 EStG.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html
Hallo,
die USt hat mit der ESt nix zu tun. Tendenziell sollte hier keine USt ausgewiesen werden, weil man bis zu 17.500 EUR Umsatz (Einnahme) pro Jahr ohne USt machen kann. Nennt sich Kleinunternehmerregelung und findet sich in § 19 UStG. Also am besten Rng. immer „Betrag xxx Gesamt, Im Betrag ist wegen Anwendung der Kleinunternehmerregelung von § 19 I UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
Mfg vom
showbee
Hallo showbee,
ich glaube ich habe meine Frage komplett falsch formuliert. Was ich wissen will, ist ganz anderst:
Nehmen wir mal an:
Ich wäre Unternehmer.
Ein befreundeter Grafiker soll mir einen Flyer herstellen.
Dieser Grafiker ist bei Jung von Matt (schön wärs…
) angestellt.
Ich möchte eine Rechnung von ihm haben, da er aber Angestellter in Lohn und Brot ist, darf er das zwar, aber nur bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Und er darf keine MwSt auf seiner Rg ausweisen, weil er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang nur die Höchstgrenze, also wieviel er maximal pro Jahr fakturieren darf.
Sorry, wenn ich so irreführend war!
Viele Grüße
Marlene
die USt hat mit der ESt nix zu tun. Tendenziell sollte hier
keine USt ausgewiesen werden, weil man bis zu 17.500 EUR
Umsatz (Einnahme) pro Jahr ohne USt machen kann. Nennt sich
Kleinunternehmerregelung und findet sich in § 19 UStG. Also am
besten Rng. immer „Betrag xxx Gesamt, Im Betrag ist wegen
Anwendung der Kleinunternehmerregelung von § 19 I UStG keine
Umsatzsteuer enthalten.“
Mfg vom
showbee
Ich möchte eine Rechnung von ihm haben, da er aber
Angestellter in Lohn und Brot ist, darf er das zwar, aber nur
bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr. Und er darf keine MwSt
auf seiner Rg ausweisen, weil er nicht umsatzsteuerpflichtig
ist.
Hallo,
er darf soviel wie er will. In Deutschland wird niemand verboten Geld zu verdienen. Nur Steuern muss er dann zahlen… also ist die Frage wohl, wieviel Umsatz und Gewinn er machen kann, ohne zusätzlich steuerlich belastet zu werden!
Das sind in der
a) Einkommensteuer bei Arbeitnehmern ein Gewinn von 410 EUR p.a.
b) Gewerbesteuer ein Gewerbeertrag von 24.500 EUR p.a.
c) Umsatzsteuer ein Umsatz von 17.500 EUR p.a.
Wenn man also in allen Steuerarten nichts „riskieren“ will, dann wären 410 EUR Gewinn bei ggf. ein paar EUR mehr Umsatz die Grenze.
Aber: Selbst bei 820 EUR Gewinn wäre die Steuerbelastung minimalst (Härteausgleich nach § 70 EStDV) und auch darüber würde der Staat nicht gleich alles wegnehmen, sondern nur eben den anteiligen persönlichen Steuersatz.
Mfg vom
showbee
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Danke, genauso wollt ichs wissen!
Besonders der Nachsatz ist noch interessant.
Viele Grüße
Marlene
Hallo,
er darf soviel wie er will. In Deutschland wird niemand
verboten Geld zu verdienen. Nur Steuern muss er dann zahlen…
also ist die Frage wohl, wieviel Umsatz und Gewinn er machen
kann, ohne zusätzlich steuerlich belastet zu werden!
Das sind in der
a) Einkommensteuer bei Arbeitnehmern ein Gewinn von 410 EUR
p.a.
b) Gewerbesteuer ein Gewerbeertrag von 24.500 EUR p.a.
c) Umsatzsteuer ein Umsatz von 17.500 EUR p.a.
Wenn man also in allen Steuerarten nichts „riskieren“ will,
dann wären 410 EUR Gewinn bei ggf. ein paar EUR mehr Umsatz
die Grenze.
Aber: Selbst bei 820 EUR Gewinn wäre die Steuerbelastung
minimalst (Härteausgleich nach § 70 EStDV) und auch darüber
würde der Staat nicht gleich alles wegnehmen, sondern nur eben
den anteiligen persönlichen Steuersatz.
Mfg vom
showbee