Angestellter A hat einen Erst- und Zweitwohnsitz. Jeweils Montags fährt er vom (weiter entfernten) Erstwohnsitz zur Arbeit. Die anderen Tage fährt er vom Zweitwohnsitz, der auch die postalische Adresse darstellt, zur Arbeit. Kann dies einfach so vom Angestellten A bei dem Werbungskosten geltend gemacht werden, oder hat er zusätzliche Nachweise zu erbringen. Insbesondere durch die Abweichung der postalischen Adresse vom Erstwohnsitz.
Hallo,
wenn die Fahrten tatsächlich so durchgeführt werden, dann ist das so anzugeben. Dafür gibt es ja bei den Angaben zur Entfernungspauschale im Formular mehr als 1 Zeile!
Mfg vom
showbee